Siegen. Die Auffrischimpfung gegen das Coronavirus per App nachzuweisen, ist für die nicht ganz einfach, die zuvor nicht zweimal geimpft worden sind.
Ins Fitnessstudio, Schwimmbad, Restaurant oder gar ins Bordell: Wer geboostert ist, also eine Covid-Auffrischimpfung nachweisen kann, hat dort Zugang. Wer hingegen nur die Grundimmunisierung gegen Covid hat, der muss sich erst testen lassen, denn von nun an gilt in NRW die 2Gplus-Regel. Darauf weist der Apothekerverband Westfalen-Lippe hin.
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Die Auffrischimpfung per App nachzuweisen, ist allerdings für diejenigen nicht ganz einfach, die zuvor nicht zweimal geimpft worden sind, zum Beispiel, weil sie genesen oder mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson immunisiert worden sind und deshalb nur eine Injektion bekommen haben. Dennoch ist der Nachweis auch in diesen Fällen per Smartphone möglich.
Anzeige 3 von 3 nicht bei Johnson & Johnson
Dass eine Booster-Impfung erfolgt ist, wird in der Regel deutlich, weil sich im digitalen Impfzertifikat der Hinweis findet, dass es sich um Impfung 3 von 3 handelt. In diesen Fällen zeigen die Apps korrekt an, dass der Impfschutz vollständig ist und die Person zusätzlich geboostert wurde. Wenn die Auffrischung hingegen die zweite Impfung ist, weil mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff grundimmunisiert wurde, dann zeigt das Zertifikat „Impfung 2 von 2“ an.
Kreis impft mobil
Die nächsten mobilen Impfaktionen des Kreises finden statt am Samstag, 15. Januar, von 10 bis 16 Uhr im Hilchenbacher Gerberpark, Am Preisterbach 2, und am Freitag, 21. Januar, 14 bis 18 Uhr in den Räumen der Hausaufgabenhilfe in der Zinsenbach, Zur Zinsenbach 48 in Siegen. Über 30-Jährige erhalten den mRNA-Impfstoff von Moderna, unter 30-Jährige das Vakzin von Biontech/Pfizer. Erwachsene und Kinder ab fünf Jahre können eine Impfung erhalten. Es sind Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen möglich.
Mithin ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen, dass hier eine Booster-Impfung bescheinigt wird. In diesem Fall müssen die Geimpften in der App auch die erste Impfung vorzeigen: Indem sie auf den QR-Code tippen, wird der Impfstatus angezeigt. Und dort findet sich der Hinweis, dass es sich bei der ersten Injektion um „Impfung 1 von 1“ handelt. Dies ist der Beleg, dass die Grundimmunisierung nach nur einer Dosis abgeschlossen war.
Apothekerverband: Technische Lösung soll kommen
Wenn zwei Spritzen für eine Grundimmunisierung nötig sind, zeigt das Zertifikat für die erste Impfung hingegen „Impfung 1 von 2“ an. Auch Genesene können ihren Booster-Status belegen, indem sie zusätzlich zum Impfzertifikat ihr Genesenenzertifikat vorlegen. Die Covid-Erkrankung muss in dem Fall nach einer vollständigen Impfung erfolgt sein (Impfdurchbruch) und darf nicht älter als drei Monate sein.
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Im Übrigen arbeitet der Deutsche Apothekerverband (DAV) derzeit an einer zeitnahen technischen Lösung, damit die Apps künftig auch in diesen Fällen den Booster-Status auf den ersten Blick erkennbar anzeigen, heißt es weiter von Seiten des Apothekerverbands.
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