Siegen. Die Polizei in Siegen appelliert an Skeptiker in Sachen Coronaschutzmaßnahmen, ihre „Spaziergänge“ anzumelden – und zwar 48 Stunden zuvor.

In den letzten Tagen ist es vermehrt zu unangemeldeten Versammlungen in Form von so genannten Spaziergängen gekommen. Dabei geben die Teilnehmenden zumeist ihren Protest gegen die Corona-Schutzmaßnahmen kund, teilt die Polizei in Siegen mit.

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Unser Rechtsstaat erlaube nicht nur, sich friedlich und ohne Waffen öffentlich zur Meinungskundgabe zu versammeln, er stelle auch eine ungestörte Durchführung sicher, so die Beamten. Um dies zu ermöglichen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Versammlungen mit einem Vorlauf von 48 Stunden angemeldet werden müssen.

Polizei Siegen: Gefahr durch Straßenverkehr

Nicht angemeldete Versammlungen können unangenehme Folgen nach sich ziehen, warnt die Kreispolizeibehörde. Zum einen drohe ein Strafverfahren bei einer Nichtanmeldung, zum anderen könnten Störungen durch Versammlungsgegner oder Gefahren durch den Straßenverkehr nicht vermieden werden.

Versammlungen sollten deshalb unbedingt bei der Polizei angemeldet werden:

Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein

ZA 11

Weidenauer Straße 231

57076 Siegen

0271/7099-0

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