Siegen-Wittgenstein. Corona-Infizierte aus Siegen-Wittgenstein sollen mehr Eigenverantwortung bei der Nachverfolgung von Kontakten zeigen. Darauf weist der Kreis hin.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein setzt in der Pandemie nun auf „mehr Eigenverantwortung für Infizierte und enge Kontaktpersonen“, wie es in einer Mitteilung heißt. Aufgrund der Zunahme der Corona-Zahlen passe der Kreis ab sofort sein Vorgehen bei der Kontaktpersonen-Nachverfolgung an. Das Prozedere folge einer Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI).

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„Künftig werden vom Kreisgesundheitsamt zunächst ausschließlich die Kontakte von Infizierten im häuslichen Umfeld und besonders gefährdete Personen ins Blickfeld genommen“, ist dazu in einer Mitteilung erläutert. Das seien unter anderem Menschen ab 70 Jahre, Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen und einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf, aber auch alle Personen, die im medizinischen oder pflegerischen Bereich arbeiten (Praxen, Kliniken, Pflegedienste, Senioren- und Pflegeheime, Behindertenwohnheime und -werkstätten), dort betreut werden oder sich in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas aufhalten.

Corona in Siegen: Positiv Getestete haben „höheres Maß an Eigenverantwortung“

„Für alle anderen Menschen, die positiv getestet werden, bedeutet das ab sofort ein höheres Maß an Eigenverantwortung“, schreibt der Kreis. „Sie müssen sofort alle unterrichten, zu denen sie in den letzten vier Tagen vor dem Test und seit dem Test engen persönlichen Kontakt hatten.“ Als „eng“ gelte ein Kontakt dann, wenn der Abstand ohne Maske geringer als 1,5 Meter war. Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde, gelten ebenfalls als enge Kontaktperson.

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Enge Kontaktpersonen müssen sich dann ebenfalls ohne eine weitere Benachrichtigung oder offizielle Anordnung in Quarantäne begeben. Wenn keine typischen Krankheitssymptome bestehen, kann die Quarantäne von diesen Kontaktpersonen nach fünf Tagen durch einen negativen PCR-Test oder nach sieben Tagen durch einen negativen Schnelltest (Bürgertest) beendet werden. Ohne Test endet sie nach zehn Tagen. Auch in diesem Fall ist Voraussetzung, dass keine typischen Krankheitssymptome vorhanden sind.

Corona in Siegen-Wittgenstein: Kontaktpersonen müssen auf Symptome achten

Auf der Homepage des Kreises können enge Kontaktpersonen unter www.siegen-wittgenstein.de/corona eine Quarantänebescheinigung beantragen. Die Daten werden vom Kreisgesundheitsamt auf Plausibilität überprüft. Sollten bei einer Kontaktperson Symptome auftreten, muss diese bei ihrem Hausarzt einen PCR-Test machen lassen. Wenn der Test positiv ausfällt, muss die Person weiter in Quarantäne bleiben. Das Gesundheitsamt wird automatisch über den positiven Test informiert und wird sich mit dem bzw. der Betroffenen in Verbindung setzen.

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Ist eine enge Kontaktperson eines Infizierten geimpft oder genesen und hat keine für eine Corona-Erkrankung typischen Symptome, muss sie nicht in Quarantäne gehen. „Sie sollte trotzdem jeden nicht unbedingt notwendigen Kontakt zu anderen Menschen vermeiden und darauf achten, ob sich eventuell für eine Corona-Erkrankung typische Symptome einstellen“, schreibt der Kreis. In diesem Fall muss sie ihre Hausarztpraxis kontaktieren, um abzuklären, ob eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt oder nicht.

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