Siegen. Nur noch Geimpfte und Genesene ist Zutritt auf das Weihnachtsmarktgelände am Unteren Schloss in Siegen möglich.
Für den Siegener Weihnachtsmarkt am Unteren Schlosses gilt ab sofort eine 2G-Einlasskontrolle. Damit ist nur geimpften und genesenen Personen mit entsprechendem Nachweis der Zutritt auf das Gelände möglich, heißt es dazu aus dem Rathaus.
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Das ist das Ergebnis eines Ortstermins am Montag, 22. November, vor Ort mit dem Veranstalter 3e-Märkte, Bürgermeister Steffen Mues und dem städtischen Ordnungs- und Gewerbeamt, bei dem das Hygiene-Konzept für den Weihnachtsmarkt verschärft wurde. Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes müssen die entsprechenden Nachweise beim Security-Personal im Eingangsbereich vorweisen.
Weihnachtsmarkt Siegen: Zahl der Ordner aufgestockt
Der Eingang zum Weihnachtsmarkt auf der Seite des Museums für Gegenwartskunst wird dabei an der Straße Unteres Schloss weiter in Richtung Alte Poststraße verlegt. Die Zahl der Ordner wird im Eingangsbereich zum Weihnachtsmarkt, der deutlich erkennbar sein wird, personell aufgestockt.
Weitere Ordner werden außerdem am Karstadt-Steg im Bereich des Markt-Ausgangs sowie im Durchgang zwischen der Teilbibliothek Unteres Schloss der Universität Siegen und dem Museum für Gegenwartskunst in Richtung Grabenstraße positioniert.
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) werden die Zugänge zum Weihnachtsmarkt kontrollieren, weiterhin werden stichprobenhafte 2G-Kontrollen sowie die maximal zugelassenen Besucher in den Hütten kontrolliert. Die schwarzen Weihnachtsmarkt-Bänder soll es nach Angaben des Veranstalters nicht mehr geben.
Weihnachtsmarkt Siegen: Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche
Von der 2G-Regelung ausgenommen sind nach aktueller Corona-Schutzverordnung Kinder und Jugendliche. Besuchern wird empfohlen, in Bereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Geöffnet ist der Weihnachtsmarkt auf dem Platz des Unteren Schlosses montags bis donnerstags – coronabedingt als Ausnahme in diesem Jahr – von 16 bis 22 Uhr, freitags und samstags von 11 bis 22 Uhr sowie sonntags von 11 bis 20 Uhr.
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