Wilnsdorf. In Wilnsdorf soll bei Neubauten künftig mehr als ein Auto-Parkplatz pro Wohnung verpflichtend sein: Die Straßen werden immer mehr zugeparkt.

Einstimmig hat der Bau- und Umweltausschuss eine neue Satzung auf den Weg gebracht, mit dem die Gemeinde Wilnsdorf erstmals rechtsverbindlich festlegen will, wie viele Stellplätze künftig für ein neues Gebäude auf dem Grundstück errichtet werden müssen. Damit soll die Zahl der an der Straße parkenden Fahrzeuge reduziert werden. Denn die werden immer mehr, so die Verwaltung: Das Auto-Aufkommen gerade im ländlichen Raum steige – ein Stellplatz je Wohneinheit reiche nicht mehr aus, bei zwei Berufstätigen etwa seien im Regelfall auch zwei Fahrzeuge vorhanden.

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Anlass sind die seit Jahren zunehmenden Probleme mit zugeparkten Gehwegen oder Straßenrändern, die es zum Beispiel Bussen, aber auch Rettungsfahrzeugen immer schwieriger machen, Haltestellen und Einsatzorte zu erreichen. Bislang stoße die Verwaltung da regelmäßig an ihre Grenzen, berufe sich derzeit auf eine längst ungültige Verwaltungsvorschrift zur Bauordnung NRW, erläutert Dezernent Martin Klöckner. Das Land habe neue Regelungen angekündigt, die aber trotzdem nicht unbedingt die spezifischen Wilnsdorfer Bedürfnisse berücksichtigen müssten. Daher sei diese neue Satzung erstellt und mit dem Kreis als Bauaufsicht abgestimmt worden.

Wilnsdorfer Verwaltung sieht Gefahren durch parkende Autos für Kinder

Bislang reicht etwa bei Mehrfamilienhäusern ein Stellplatz pro Wohnung – und mehr würden auch aus Kostengründen meist nicht eingerichtet. Die alten Vorschriften nähmen in Kauf, dass wild möglichst nah vor den jeweiligen Grundstücken geparkt werde, dass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssten, weil es in Wilnsdorf viele Straßen ohne separaten Gehweg gibt – und die Ränder seien vollgeparkt. Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs seien beeinträchtigt. „Insbesondere für Kinder kann es hier zu gefährlichen Situationen kommen“, argumentiert die Verwaltung. Gleichzeitig würden Straßen immer schmaler, da die Kosten für den Ausbau (und damit auch Erschließungs- und Ausbaubeiträge) massiv gestiegen seien.

Die Stellplätze

Ein- und Zweifamilienhäuser: Zwei Stellplätze je Wohneinheit.

Mehrfamilienhäuser: Zwei Stellplätze je Wohneinheit, ab der dritten je 1,5.

Geregelt sind auch Stellplätze an Wohnheimen, Bürogebäude, Geschäfte, Versammlungsstätten.

Grundsätzlich begrüßen alle Fraktionen das Papier. Als Bürgerbusfahrer wisse er sehr genau um die praktischen Probleme, betont Klaus Dieter Schneider (SPD). Allerdings hält Karin Otterbach für die CDU zwei Stellplätze pro Wohneinheit „für das Minimum“ und will dies nicht auf die ersten beiden in Mehrfamilienhäusern beschränken. Weil das Papier ab der dritten Einheit 1,5 für ausreichend erklärt. Das reiche grundsätzlich aus, antwortet der Ausschussvorsitzende Frank Klein (SPD). Erfahrungsgemäß lebten gerade in größeren Mehrfamilienhäusern viele ältere Mitbürger, „die gar kein Auto mehr haben“.

In Wilnsdorf sollen sich Bauherren von Stellplätzen freikaufen können – in Ausnahmen

Andreas Klein (Bürger für Wilnsdorf und FDP) findet die Möglichkeit des „Freikaufens“ problematisch. Wer das Geld habe, in größere Objekte zu investieren, könne sicher auch 4659,20 Euro Ablösesumme pro Platz aufbringen. Das sei als reine Ausnahme geplant und kein Muss, beruhigt Martin Klöckner. Da gehe es eher um Gebäude wie im Einkaufszentrum, die rund um einen öffentlichen Parkplatz gruppiert seien und für die es Möglichkeiten geben solle, auf überflüssige Stellplätze zu verzichten.

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