Siegen/Berlin. Die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein hat einen Oberkommissar beurlaubt, weil er in Berlin an einer Querdenker-Demo teilnahm – in Uniform.
Ein Oberkommissar der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein hat in Uniform an einer Demonstration sogenannter „Querdenker“ in Berlin teilgenommen. Gegen ihn wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, er wurde vorläufig beurlaubt, bestätigte die Polizei am Donnerstag, 2. September.
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Zuerst hatte das Portal „t-online“ über den Vorfall berichtet: Der Beamte war demnach am Samstag am Rande einer erlaubten Versammlung der Partei „Die Basis“ in seiner Bürodienstuniform mit Landeswappen aufgefallen. Die Berliner Polizei habe ihn kurzzeitig zur Identitätsfeststellung in Gewahrsam genommen, heißt es in dem Bericht – ein ungewöhnlicher Vorfall. Zwar dürfen auch Beamte grundsätzlich an Demonstrationen teilnehmen, jedoch nicht in ihrer Dienstuniform.
Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein untersagt Weiterführung der Dienstgeschäfte
Dem Bericht zufolge habe der Oberkommissar aus Siegen Hemd, Krawatte und Sakko mit Polizei-Aufschrift sowie NRW-Landeswappen getragen, während er in Berlin am Rand der Demo stand. Berliner Beamte klärten seine Personalien, ließen ihn gehen und informierten seine Dienststelle – die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein. Die untersagte ihm die Weiterführung der Dienstgeschäfte.
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Im Rahmen des Disziplinarverfahrens werde nun geprüft, ob der Beamte gegen seine Neutralitätspflicht und die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht verstoßen hat, die im Beamtenstatusgesetz festgeschrieben sind. Politische Bekundungen im Dienst sind nicht gestattet. Strafrechtliche Ermittlungen gegen den Mann gebe es demnach bislang nicht.
Ermittlungen gegen Siegener Polizist werden von Polizei Berlin geführt
Allerdings sei ein Foto aufgetaucht, das den Mann mit einem Schild zeige, auf dem „Beim Faschismus mach ich nicht mit“ steht. Was er damit ausdrücken wolle, ob es sein Schild sei oder es ihm in die Hand gedrückt wurde, sei nun Gegenstand der Ermittlungen. Die liegen bei der Berliner Polizei, weil die Veranstaltung dort stattfand – und daher gelte auch das dortige Landes- und Versammlungsrecht.
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Bei der Demonstration, bei der die Personalien des Polizisten festgestellt worden waren, handelte es sich laut t-online um eine genehmigte Veranstaltung, die laut Polizei ein Treffpunkt für Teilnehmende mehrerer verbotener Demonstrationen gewesen war. In der Querdenker-Szene werde der Beamte bereits als „Held“ gefeiert.