Siegen-Wittgenstein. Die nächste Debatte über das Kommunale Integrationsmanagement steht an: Die AfD setzt „KoRi“ gegen „KIM“.
Mit der Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) befasst sich der Sozialausschuss des Kreistags am Mittwoch, 8. September, ab 17 Uhr in der Aula des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung. Die Koordinatoren werden zunächst mit den Akteuren der Integrationsarbeit und Flüchtlingsberatung sowie den Menschen mit Einwanderungsgeschichte bestehende Strukturen und Angebote analysieren.
Zudem soll vor Ort einvernehmlich geklärt werden, welche „Case Manager“ in den Rathäusern der Städte und Gemeinden angesiedelt werdensollen und welche bei den Wohlfahrtsverbänden. „Integration kann gut gelingen, wenn die komplexen Realitäten und Bedarfe der Zielgruppe in den Blick genommen und eventuelle Lücken ermittelt werden, auf die die bestehenden Systeme bisher nicht oder nicht ausreichend reagieren“, heißt es in der Vorlage.
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Sechs „Case Manager“
Im Kreistag war das Projekt vor der Sommerpause gestoppt worden. Kritik gab es daran, dass zunächst vier Stellen für „strategischen Overhead“ im Kreishaus besetzt werden sollen und erst dann sechs „Case Manager“, die in den Kommunen „lebenslagenbezogene Beratungsangebote“ einführen sollen: je einer für Wittgenstein, das südliche Siegerland, Kreuztal und Hilchenbach, Netphen und Freudenberg sowie zwei für die Stadt Siegen. Beanstandet worden war auch, dass der Sozialausschuss und die Wohlfahrtsverbände nicht einbezogen worden seien. Landrat Andreas Müller hatte gedrängt: Der Kreistagsbeschluss werde gebraucht, um KIM konkret auszugestalten – die Landesförderung läuft nur bis Ende 2022.
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AfD: „Grundsätzlich illegal“
Die AfD-Fraktion, die KIM bereits im Kreistag ablehnte, beantrag nun, im Schulausschuss über eine „Kommunale Rückführungs-Initiative (KoRi)“ zu beschließen. Sechs Case Manager sollen „lebenslagenbezogene Beratungsangebote zur Beseitigung von Rückführungshindernissen“ machen. Die AfD bezieht sich auf eine Darstellung der Kreisverwaltung, wonach im Kreisgebiet 467 abgelehnte Asylsuchende leben, die ausreisepflichtig sind. Würde die Versorgung einer Person pro Monat 1000 Euro kosten, entstünden den Städten und Gemeinden jährliche Ausgaben in Höhe von fünf bis sechs Millionen Euro. „Als Rechtsstaatspartei setzen wir uns für die Beendigung eines grundsätzlich illegalen Dauerzustandes auf Kosten der Steuerzahler ein“, heißt es in der Begründung des Antrags.
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