Siegen. Neonazis in Siegen zunehmend aggressiv gegenüber Passanten und Presse. Polizei stellt Strafanzeige und kündigt an: „Werden das nicht tolerieren“.

Die Ordnungsbehörde der Stadt Siegen hat auch der rechtsextremen Splitterpartei „Der dritte Weg“ einen „Aufzug“ (Demonstrationszug) am Samstag, 8. Mai, verboten. Die entsprechende Untersagungsverfügung hat Ordnungsdezernent Arne Fries am Freitag unterzeichnet, teilt die Verwaltung mit. Eine stationäre Kundgebung vor dem „Stützpunkt“ der Neonazi-Partei bleibt erlaubt.

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Ähnlich waren die Behörden auch für die angemeldete Kundgebung mit Demonstration des Bündnisses „Siegen gegen Rechts“ für Samstag verfahren – vor Ort ja, Umzug nein. Dagegen hatte das Bündnis erfolglos den Klageweg beschritten, das Oberverwaltungsgericht bestätigte am Donnerstag die Auffassung von Ordnungsamt, Polizei und Kreisgesundheitsamt, dass bei einem Aufzug Infektionsschutzmaßnahmen kaum eingehalten werden können.

Polizei Siegen kündigt an: „Vollumfänglich“ auf Einhaltung der Auflagen achten

„Die Meinungsäußerungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit sind hohe verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte. Infolge des anhaltenden pandemischen Geschehens besteht jedoch ein Spannungsverhältnis zu den Belangen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung und den geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes“, teilen städtisches Ordnungsamt und Kreispolizeibehörde dazu mit. In den vergangenen Wochen habe die Rechtsprechung vermehrt darauf hingewiesen, Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit nur als letztes Mittel mit Verweis auf Infektionsschutz eingeschränkt werden dürfen. Im Vorfeld seien stets Maßnahmen zu treffen, die eine Versammlung unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes ermöglichen – was hier angesichts der Größe der Versammlung demnach nicht ausreichend ist.

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Die Polizei hatte im Gespräch mit dem Versammlungsleiter des „dritten Wegs“ bereits darauf hingewirkt, auf den Aufzug zu verzichten. „Die Polizei hat im Kontext des Versammlungsgeschehens eine Doppelfunktion. Sie ist einerseits gesetzlich verpflichtet, die angemeldeten Versammlungen zu schützen. Zugleich obliegt Ihr gemeinsam mit der Stadt Siegen die Pflicht, die Einhaltung der erteilten Auflagen zu gewährleisten. Ihren gesetzlichen Aufträgen wird die Polizei Siegen vollumfänglich nachkommen“, kündigt die Behörde an.

Strafanzeige wegen Bedrohung von Siegener Journalisten

Bei den vergangenen Versammlungen der Neonazis stellte die Polizei eine immer höhere Aggressivität fest. Berichte über körperliche Angriffe kann die Polizei nicht bestätigen, am 1. Mai wurden aber Pressevertreter bedroht, um Berichterstattung zu verhindern oder zu beeinflussen. Die Polizei stellte Strafanzeige, hierdurch „wurden die Grenzen der Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit deutlich überschritten. Die Polizei wird dieses Verhalten auch zukünftig in keiner Weise tolerieren“, betont die Behörde. Man werde Pressevertreter bei ihrer ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung schützen, um freie Berichterstattung zu gewährleisten.

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