Siegen. Familien in Siegen-Wittgenstein mit mindestens einem Kind können von Wohnraumförderung profitieren. Es gelten aber Einkommensgrenzen.

Gute Nachrichten für Familien, die in Siegen-Wittgenstein ein Haus bauen oder kaufen möchten: Das Land Nordrhein-Westfalen hat dafür in seinem Wohnraumförderungsprogramm für 2021 die Förderdarlehen nochmals erhöht.

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Mit dem Programm soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Für den Kreis Siegen-Wittgenstein stehen in diesem Jahr 1,4 Millionen Euro der Landesmittel zur Verfügung.

Gefördert werden Familien mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Familienmitglied. Dabei dürfen bestimmte Einkommensgrenzen – abhängig von der Anzahl der Familienmitglieder – nicht überschritten werden. So liegt etwa die festgelegte Einkommensgrenze bei einer vierköpfigen Familie bei 33.730 Euro.

In Siegen: Tilgungsnachlässe wirksam

Allerdings werden vom Bruttoeinkommen noch verschiedene Beträge abgezogen, so die Kreisverwaltung. Deshalb kann die vierköpfige Familie in der Praxis tatsächlich ein Bruttoeinkommen von bis zu etwa 54.000 Euro haben und dennoch von dem Förderprogramm profitieren. Laut NRW-Bank würden landesweit 47 Prozent aller Haushalte die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Persönliche Beratung

Weitere Informationen gibt es bei Ina Wuntke, i.wuntke@siegen-wittgenstein.de, 0271/333-1903 und Astrid Pohl, a.pohl@siegen-wittgenstein.de, 0271/333-1944 vom Bauamt des Kreises.

Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Darlehen, die durch Tilgungsnachlässe nicht vollständig zurückgezahlt werden müssen. Diese Darlehenskonditionen gibt es aber nicht nur für den Neubau von Wohnhäusern, sondern auch für den Kauf von älteren Gebäuden, die zwar bezugsbereit aber gegebenenfalls sanierungsbedürftig sind.

Die Höhe des Grunddarlehens richtet sich nach dem Ort, in dem das Haus oder das Baugrundstück liegen. Hinzu kommt ein Familienbonus je Kind oder schwerbehinderter Person. Sowohl das ortsbezogene Grunddarlehen sowie der Familienbonus wurden im Vergleich zum Vorjahr erneut erheblich erhöht.

Auch für Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie modernisieren wollen, stellt das Land Nordrhein-Westfalen wieder Förderdarlehen zur Verfügung. Bis zu 120.000 Euro können für die energetische Sanierung, den Umbau von Wohngebäuden zur Schaffung von zusätzlichem Mietwohnraum oder eine Neustrukturierung des eigenen Wohnraums bereitgestellt werden.

Wer sein Haus oder das dazugehörende Wohngrundstück in Sachen Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Sicherheit aufbessert, kann ebenfalls gefördert werden. Ebenso unterstützt werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, wie Dach- und Fassadenbegrünung oder eine bessere Regenwassernutzung.

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