Siegen-Wittgenstein. Bis Sonntag gilt die Ausgangssperre ab 21 Uhr, ab Montag greift die Bundesnotbremse – inklusive Ausgangssperre ab 22 Uhr. 7-Tage-Inzidenz sinkt.
Der Eindruck: Die Ausgangssperre wirkt. „Wir beobachten, dass die Inzidenz kontinuierlich sinkt und haben keine Anhaltspunkte dafür, dass sie weiter ansteigen sollte“, sagt Landrat Andreas Müller.
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Am Donnerstag, 22. April, hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die entsprechende Allgemeinverfügung bestätigt (wir berichteten) – und die läuft Sonntag aus. Ab Montag gilt dann die „Bundesnotbremse“, die eine Ausgangssperre ab 22 Uhr (bisher: 21 Uhr) enthält.
In Siegen-Wittgenstein keine strengeren Regeln als die Bundesnotbremse
Wo strengere Regeln als die Bundesnotbremse gelten, bleiben diese in Kraft, die Mindestanforderungen dürfen nicht unterschritten werden. Nach Auslaufen der Siegen-Wittgensteiner Allgemeinverfügung, gebe es keine Pläne, die frühere Ausgangssperre fortzuführen, bekräftigt der Landrat – zumal die Inzidenz ab Montag erwartbar niedriger liegen dürfte.
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In dieser Lage mache es keinen Sinn, eine weitergehende Regelung zu treffen – die Verhältnismäßigkeit und zeitliche Befristung der Maßnahmen hatte das OVG in seiner Entscheidung auch gelobt. Freitag, Samstag und Sonntagabend gilt noch, dass man sich nur mit „triftigem Grund“ nach 21 Uhr außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten darf.
Lockerungen für Schulen unter 165er-Inzidenz, für Handel unter 150
Sollte die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 liegen, können die Schulen zum Wechselunterricht zurückkehren, auch hier gelten zwei verpflichtende Tests pro Woche, der Kita-Notbetrieb würde aufgehoben. Der Kreis hat mit der einheitlichen Notbremse keinerlei Handlungsbefugnis mehr in diesen Fragen. Das NRW-Schulministerium bekräftigte am Freitag diese Regeln, die ab Montag, 26. April, gelten.
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Bleibt die Inzidenz drei Tage unter 150, sind laut Bundesgesetz weitere Lockerungen möglich: Dann darf der Einzelhandel wieder öffnen – mit Termin („Click & Meet“) statt wie bisher nur zur Abholung vorher bestellter Waren („Click & Collect“). Dritter Schritt wären dann unterhalb einer 100er-Inzidenz Lockerungen der Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperren – und erst dann mache es Sinn, über Modellprojekte wie etwa bei der Bäderöffnung zu sprechen, meint der Landrat.
Mit mehr Impfstoff könnte Siegen-Wittgenstein auch noch schneller impfen
Die Versorgung Siegen-Wittgensteins mit Impfstoffen ist laut Andreas Müller „recht stabil und verlässlich“ – nach wie vor gebe es im Kreis aber Kapazitäten für deutlich mehr Impfungen. Stand jetzt seien jede Woche weitere 5 Prozent der Bevölkerung geimpft, so der Landrat, „es geht ganz gut vorwärts, wir wünschten uns aber aber ein noch schnelleres Tempo.“ Die Diskussion um die Aufhebung von Impfprioritäten sei daher zur Zeit eher fadenscheinig, „nach wie vor haben wir viel mehr Berechtigte als Vakzine.“ Er sehe die Gefahr, dass hier erneut zu früh eine Erwartungshaltung geschürt werde: „So weit sind wir noch nicht.“
Zwischen 30 und 50 Personen pro Tag würden ihre Impftermine nicht wahrnehmen – meist aus Gründen der Doppelbuchung: Es gebe viele Überschneidungen; etwa weil Menschen mit Impftermin zuvor schon als Angehörige berechtigter Berufsgruppen geimpft worden seien oder als Risikopatienten beim Hausarzt. Die für die ausgefallenen Termine vorgesehenen Impftermine könnten meist noch am selben Tag anderweitig verimpft werden, sagt Andreas Müller. Die zur Verfügung stehenden wöchentlichen Impfkontingente, die die Grundlage bilden für weitere Vakzin-Bestellungen, würden verlässlich ausgeschöpft.
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