Siegen-Wittgenstein. Die Heimaufsicht berichtet über die Einrichtungen in Siegen-Wittgenstein. Nur einmal wurde ein Bußgeld verhängt.

„Insgesamt eine gute Pflege- und Betreuungsqualität“ bescheinigt die Heimaufsicht des Kreises Siegen-Wittgenstein den Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet. Im Ergebnis sei „festzuhalten, dass die Menschen gut betreut werden“, heißt es in dem Tätigkeitsbericht, der jetzt dem Sozial- und Gesundheitsausschuss vorgelegt wird, „das gute Ergebnis ist nicht zuletzt auch dem hohen Engagement des Personals in den Einrichtungen zu verdanken.“

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So viele Einrichtungen gibt es: 31 Einrichtungen mit 2238 Plätzen für Pflegebedürftige und 23 Einrichtungen mit 672 Plätzen für Menschen mit Behinderung gab es Ende 2020 im Kreisgebiet. Hinzu kommen acht Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen für 91 Bewohner in Bad Berleburg, Bad Laasphe, Burbach, Kreuztal und Siege, 20 Tagespflegeeinrichtungen mit 326 Plätzen und 53 ambulante Pflegedienst.

So kontrolliert die Behörde: Im vorigen Jahr hat die Heimaufsicht lediglich zehn Einrichtungen einer Regelprüfung unterzogen – über einige Monate galt die Anweisung des Landes, gar nicht mehr zu prüfen, dann die Empfehlung, die Kontakte mit Bewohnern zu reduzieren. In der zweiten Welle hat die Behörde dann ganz auf Besuche verzichtet. Normalerweise werden bei einer Prüfung nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Benutzer mit unterschiedlichen Pflegegraden und in verschiedenen Wohnbereichen aufgesucht, insgesamt zehn Prozent der Bewohner. Hinzu kommen Gespräche mit Pflegekräften und Verwaltung, die Besichtigung von Räumen und die Durchsicht von Dokumentationen. Zusätzlich wurde in 63 Einrichtungen die Einhaltung der wegen Corona angeordneten Schutz- und Hygienemaßnahmen kontrolliert. In sieben Fällen wurden Beschwerden an die Heimaufsicht herangetragen, in denen es unter anderem um personelle Ausstattung und „Medikamentenmanagement“ ging.

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Das sind die Ergebnisse: Die Ergebnisse für jede Einrichtung veröffentlicht die Heimaufsicht auf der Homepage des Kreises.

Im überwiegenden Teil der Einrichtungen sei eine „insgesamt gute betreuerische und pflegerische Versorgung festgestellt“ worden, heißt es in dem zusammenfassenden Bericht. „Die befragten Nutzer, deren Angehörige oder Betreuer äußerten sich ebenfalls überwiegend zufrieden mit der Pflege und Betreuung. Die in Augenschein genommenen Nutzer zeigten in der Regel einen angemessenen bis sehr guten Pflegezustand.“

Allerdings seien bei fast jeder Regelprüfung auch „geringfügige Mängel oder Auffälligkeiten“ zu Tage getreten. Dazu gehörten zum Beispiel „fehlende Konzepte und Schulungen zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen und zur Gewaltprävention“, eine unzureichende personelle Ausstattung, fehlende Genehmigungen für freiheitsentziehende Maßnahmen, Mängel beim Umgang mit Medikamenten oder die Nutzung von Pflegebädern als Lagerraum. „Die festgestellten Mängel konnten durch zum Teil sehr intensive Beratung und Begleitung der Einrichtungen behoben werden.“ In einem Fall sei ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden.

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