Siegen. Im Burbach-Prozess in Siegen sagt nach längerer Pause erneut ein früherer Bewohner aus. Die Beweisaufnahme steht kurz vor dem Abschluss
Ein munterer Zeuge und Hinweise auf ein mögliches Einbiegen auf die Zielgerade bestimmen den vierten Verhandlungstag des Burbach-Prozesses in 2021 im Hüttensaal der Siegerlandhalle in Siegen.
Nach längerer Pause wird noch einmal ein früherer Bewohner vernommen, dafür die Verlesung einer weiteren Aussage offensichtlich zurückgestellt. Es geht – mal wieder – um den 4, März 2014, an dem eine ganze Gruppe von Bewohnern ins „Problemzimmer“ gesperrt wurde, dort Geld sammeln musste, um einen durch Asche beschädigten Stuhl zu ersetzen. Er sei am 25. Februar jenes Jahres nach Deutschland gekommen, erinnert sich der Zeuge, der aufgrund eines falsch buchstabierten Namens schwer für die Kammer zu finden war.
Bewohner zitiert Wachmann: „In Deutschland wird nicht geschlagen“
Ob er sich mit einem „e“ schreibe, möchte die Vorsitzende wissen. „Das weiß ich nicht, aber ich kann Ihnen meinen Ausweis zeigen“, entgegnet der 36-Jährige, darf die Papiere dann aber stecken lassen. Dafür berichtet er, wie er auf der Suche nach einem Bekannten – „auch ein Kurde“ – in ein anderes Zimmer ging, „in dem geraucht wurde, Zigaretten und Shisha“. Die Security habe eine ganze Reihe von Leuten aus diesem Raum mitgenommen und letztlich für drei Stunden ins „PZ“ gesperrt. Bis die Schuld für den angekokelten Stuhl bezahlt war. Wobei der eigentlich dafür Verantwortliche gar nicht unter den Anwesenden gewesen sei.
Toilettengänge seien einzeln möglich gewesen, kann der Zeuge weiter berichten. Von Schlägen hat er gehört, aber selbst keine bekommen oder etwas Derartiges gesehen. „In Deutschland wird nicht geschlagen“, habe er einen Verantwortlichen sagen hören, der „älter war, etwa 60“.
Zeuge sorgt für Lacher im Gericht in Siegen
Dann ist die Vernehmung beendet, als auffällt, dass nur der Name des Mannes aufgenommen wurde, keine weiteren Personalien. Das wird nun nachgeholt. „Nein, belehrt habe ich ihn, da bin ich sicher“, wehrt Elfriede Dreisbach schmunzelnd Einwürfe ihrer Kollegen ab. Dann wird einmütig entschieden, die formell nun eigentlich notwendige erneute Befragung nicht vorzunehmen.
Oder habe sich etwas verändert, fragt die Richterin den Zeugen, der bislang weitgehend selbstständig in gebrochenem Deutsch mit ihr gesprochen hat, diese Frage aber vom Dolmetscher übersetzt bekommt. „Nein, nichts verändert“, schüttelt er verständig den Kopf: „Aber vielleicht haben Sie ja jetzt noch andere Fragen an mich?“ Das sorgt für allgemeines Grinsen und gute Laune, während die gesamte Situation vor einem Jahr möglicherweise noch die eine oder andere provokante Bemerkung aus den Reihen der Verteidiger nach sich gezogen hätte. Aber auch die möchten spürbar zum Ende kommen.
Beweisaufnahme im Burbach-Prozess steht vor dem Abschluss
Anwalt Daniel Walker erkundigt sich nach dem Programm der nächsten beiden Verhandlungstage. Die Auszüge aus dem Bundeszentralregister müssten verlesen werden, so Dreisbach, „wir wollen auch noch den Problemfallordner zum Gegenstand machen“. Aus Sicht der Kammer könne dann die Beweisaufnahme geschlossen werden. Was aber auch vom Oberstaatsanwalt abhänge. Christian Kuhli verweist auf die Gespräche, die er seit dem vorherigen Termin mit den Anwälten geführt hat und noch führt, die möglicherweise Einlassungen nach sich ziehen könnten. Er regt eine Erörterung aller Beteiligten zum Stand des Verfahrens außerhalb der Hauptverhandlung an. Kammer und Verteidiger stimmen zu. Offiziell geht es am 3. März weiter.
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