Siegen. Ab sofort muss in VWS-Bussen eine FFP2-Maske oder OP-Maske getragen werden. Tücher und Schals sind nicht mehr zugelassen. Kontrollen ab Montag.
"Für Fahrgäste, die der Tragepflicht einer entsprechenden Maske nicht nachkommen möchten, besteht keine Beförderungspflicht!" Darauf weisen die Verkehrsbetriebe Westfalen Süd (VWS) in einer Mitteilung hin.
Auf Basis der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern hat das Land NRW die bislang geltenden Beschlüsse konkretisiert: Als Mund-Nasenschutz sind im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) demnach nur noch die Masken mit FFP2-Standard zugelassen sowie medizinische OP-Masken.
Alltagsmasken, Schals und Tücher im Bus nicht mehr zulässig
Die "Alltagsmasken" genannten Mund-Nase-Bedeckungen kommen damit im Bus ebenso wenig in Frage wie über das Gesicht gezogene Tücher und Schals. Seit 27. April 2020 muss in NRW im ÖPNV ein Gesichtsschutz getragen werden.
„Damit unseren Kunden eine entsprechende Zeit zur Eingewöhnung gegeben ist, wird die Nutzung der vorgegebenen Masken in den Bussen der VWS erst ab Montag, 25. Januar, kontrolliert und auch eingefordert“, so VWS-Betriebsleiter Gerhard Bettermann. Wer das verweigert, wird nicht mitgenommen.