Siegen. Angeklagte im Siegener Burbach-Prozess machen Angaben über Auswirkungen des Prozesses auf ihr Privatleben. Nächster Termin im Februar.
Am Mittwoch, 20. Januar, liegt nicht nur ein Hauch frühen Frühlings über der Siegerlandhalle. Auch im „Burbach-Umfangsverfahren“ mehren sich die Anzeichen, dass ein Ende nicht mehr völlig außer Sicht ist - zumindest, was diese erste Instanz angeht.
Auswirkungen des Prozesses auf Privatleben der Wachmänner
„Wir müssen noch ein paar Dinge verlesen und die BZR zum Gegenstand machen. Das schieben wir aber auf den nächsten Termin“, stellt Richterin Elfriede Dreisbach für den 2. Februar in Aussicht. Dann also werden die Daten der verbliebenen Angeklagten aus dem Strafregister verlesen. Soweit es dort Eintragungen gibt.
Der zweite Verhandlungstag des Jahres 2021 ist ansonsten mit insgesamt fünf Einlassungen zu den persönlichen Verhältnissen vergangen. Während einige - wie schon angekündigt - nur das notwendigste vortragen oder von ihren Anwälten berichten lassen, nehmen zwei der früheren Wachmänner die Gelegenheit wahr, die Auswirkungen des Prozesses auf ihre Vita deutlicher zu beschreiben.
Keine Anstellungen für Wachmänner
Sie haben sich unter anderem für Anstellungen im öffentlichen Dienst beworben, einer sogar auf eine Ansprache durch den potentiellen Arbeitgeber selbst. Beide wurden letztlich aber mit Verweis auf das andauernde Verfahren nicht eingestellt. Ihre Ehen sind gescheitert, soziale Kontakte zerbrochen. Deutlich wird allerdings auch, sie haben sich in letzter Konsequenz nicht völlig weggeduckt, immer wieder nach neuen Wegen gesucht. Die Arbeit in Burbach war meistens eine Durchgangsstation. Die wenigsten kamen aus der Sicherheitsbranche oder haben heute noch damit zu tun.
Einer der Männer war aus dem Iran nach Deutschland gekommen, um zu studieren, hatte viele Jahre auch als Ingenieur gearbeitet, wurde dann in der Burbacher Einrichtung als Sozialbetreuer und Dolmetscher eingesetzt. Auch heute arbeitet er in diesem Bereich. Ein Wachmann war jahrelang Polizist, bevor er wegen einer unerlaubten Nebentätigkeit aus dem Dienst ausgeschlossen wurde.
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