Siegen-Wittgenstein. Siegen-Wittgensteiner Andreas Müller, neuer 2. Vizepräsident des Landkreistags NRW und seine Landratskollegen fordern eine Corona-App-Plus.

Landrat Andreas Müller ist neuer zweiter Vizepräsident des Landkreistages NRW. Die Landkreisversammlung hat in ihrer konstituierenden Sitzung nach der Kommunalwahl das Präsidium des Landkreistages NRW neu gewählt. Zudem verabschiedete das Gremium als Vertreter der 31 Kreise im Land die Forderung nach einer Corona-App-Plus: Wer mehr Daten freigibt, soll etwa mehr Vorteile auch unter laufenden Corona-Beschränkungen bekommen können.

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„Gerade die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, welch wichtige Funktionen die Kreise im Gesamtstaatlichen Gefüge übernehmen“, betont Andreas Müller: „Bei der Bekämpfung der Pandemie sind die Gesundheitsämter der Kreise der Dreh- und Angelpunkt. Hier haben die Kreise in den vergangen Monaten eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wie flexibel und leistungsfähig sie sind.“

Interessen der NRW-Landkreise gegenüber großen Städten vertreten

Deshalb sei es ihm besonders wichtig, als Mitglied des Präsidiums des Landkreistages NRW die Interessen der Kreise gegenüber Land und Bund mit Nachdruck zu vertreten: „Rund 11 Millionen Menschen leben in den 31 Kreisen unseres Landes. Das sind 60 Prozent der Menschen in NRW. Zuweilen hat man aber den Eindruck, dass die großen Städte an Rhein und Ruhr mit ihren Anliegen leichter Gehör bei der Landesregierung finden. Dabei leben dort unter dem Strich weniger Menschen als in den ländlichen Räumen.“ Er wolle als Vizepräsident des Landkreistages mit dazu beitragen, dass die Stimme der Kreise in Düsseldorf deutlich vernommen wird“, so Müller.

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Die Kreise fordern, die Corona-Warn-App zu einer „Corona-App-Plus“ auszubauen. Als zusätzliche Funktionen seien demnach denkbar: Mitteilungen über konkrete Risikobegegnungen unter Angabe von Tag, Uhrzeit und Ort, aber auch Informationen über die Corona-Lage am jeweiligen Standort und über die jeweils geltenden Schutzvorschriften. „So können die Gesundheitsämter entlastet werden, indem etwa die Nutzer freiwillig der Übertragung weiterer persönlicher Daten zustimmen können – wie man das auch bei anderen Anwendungen auf dem Handy macht“, erläutert Andreas Müller.

Vorschlag: Wer mehr Daten preisgibt, kann in sonst geschlossene Fitnessstudios

„Angesichts der erheblichen Einschränkungen von Grundrechten durch die Pandemiebekämpfung ist eine intensivere Abwägung dieser Grundrechte und geschützten Rechtsgüter mit dem Recht auf informelle Selbstbestimmung erforderlich. Dieses genießt keinen geringeren, aber auch keinen höheren Schutz als vergleichbare andere Grundrechte“, so der Siegen-Wittgensteiner Landrat.

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Damit das ganze am Ende auch ein Erfolg wird, schlägt der Landkreistag NRW ein Anreizsystem vor: Wer mehr Daten preisgibt, soll konkrete Vorteile genießen, etwa Zugang zu ansonsten geschlossenen Fitnessstudios und oder zur Gastronomie.

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