Burbach/Siegen. Ein Zeuge soll von Siegen aus per Video im deutschen Konsulat in Belgrad befragt werden. Das geht so ohne weiteres nicht.

Manchmal können sich die Dinge im Gericht sehr schnell ändern. Vor der Verhandlung am Freitagvormittag nach den Plädoyers gefragt, gibt Verteidiger Philipp Adam noch die sicher klingende Antwort „Ja“. Eine Viertelstunde ist der Termin in Sachen Burbach-Ableger vorbei, und die Anwälte sind für das nächste Mal am 21. Dezember gehalten, bis ins neue Jahr zu planen.

Vorgesehen war, einen früheren Bewohner serbischer Herkunft im deutschen Konsulat in Belgrad per Videoschaltung zu vernehmen. Der Mann hatte zugesagt, aus freien Stücken dorthin zu kommen und sich aus Siegen befragen zu lassen. Eigentlich ganz einfach, dachte nicht nur die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach. Dann aber verlangte die serbische Seite ein offizielles Rechtshilfeersuchen, ohne das einer ihrer Staatsbürger nicht in einem deutschen Konsulat befragt werden, dieses nicht einmal betreten könne.

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„Offenbar dürfen die Beamten dort auch gar keine Befragungen durchführen“, ergänzt die Richterin. „Aber wir stellen doch die Fragen“, wundert sich Anwalt Oliver Guski . Dreisbach schüttelt den Kopf. Leider sei auch von den deutschen Diplomaten „nach Rücksprache mit Berlin“ eine Ablehnung gekommen. Aus seiner Erfahrung könne das Monate dauern, befürchtet Verteidiger Adam, selbst in der EU gebe es da große Hindernisse.

Verhandlungstermine bis Ostern

Die Kammer will trotzdem versuchen, bis zum nächsten Verhandlungstag am 21. Dezember eine Klärung zu erreichen. Eine Fahrt nach Siegen sei dem Zeugen nicht zumutbar, wehrt die Vorsitzende Fragen der beiden Verteidiger ab. Weil das für ihn zwei Wochen Quarantäne bei der Aus- und bei der Wiedereinreise bedeute, „das kann er seinem Arbeitgeber nicht erklären. Und ein freies Geleit für eine Corona-Quarantäne können wir nicht geben, das gibt es leider nicht.“

Abgetrennte Verfahren

Mit 38 Angeklagten ist der Prozess um Misshandlungen in der Burbacher Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete im November 2018 gestartet. Von der Hauptverhandlung wurden einige Verfahren abgetrennt – um Prozesse gegen geständige Angeklagte zu beenden oder um das Verfahren nicht durch Krankheitsfälle zu verzögern.

Umgekehrt fürchtet Oberstaatsanwalt Kuhli , dass erst einmal klar sein müsse, ob der Mann nun zeitnah ins Konsulat darf oder nicht: „Sonst ist er nicht unerreichbar, und Sie können das sofort angreifen“, lacht er in Richtung der Anwälte. Damit ist der Termin gelaufen.

Das Gericht hat keine weiteren Fragen an den früheren Wachmann Steven K. – weil er dann am Ende noch wieder als Zeuge für das Hauptverfahren zur Verfügung stehen müsste. Die Beteiligten planen jetzt vorsichtshalber schon einmal bis ins Frühjahr. In der Siegerlandhalle ist ohnehin bis Ostern terminiert.

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