Netphen. Im Neubau der Feuerwache in Nenkersdorf hätte der Löschzug nach 20 Uhr nicht mehr tätig sein dürfen.
Die Stadt Netphen muss mit der Planung eines neuen Feuerwehrgerätehauses im oberen Siegtal von vorn beginnen. Dreieinhalb Jahre nach dem Beschluss für einen Neubau auf dem ehemaligen Platz des Dreschschuppens in Nenkersdorf steht fest, dass die Stadt keine Baugenehmigung bekommt.
Selbst mit einer Lärmschutzwand würden die nach 20 Uhr geltenden Immissionsschutzwerte nicht eingehalten – es sei denn, die Löschgruppe verzichtet nach 20 Uhr auf Übungen oder „laute Aktivitäten“, wie die Verwaltung in einer nicht öffentlichen Vorlage für den Stadtentwicklungsausschuss ausführt. Das wiederum ist keine Lösung: Die freiwillige Feuerwehr trifft sich nun einmal zwischen 19 und 22 Uhr, weil die aktiven Wehrleute tagsüber ihrem Beruf nachgehen.
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So hat alles angefangen
Die Feuerwehrgerätehäuser in Grissenbach und Nenkersdorf sind für eine Sanierung fällig, außerdem ist der Platz zu knapp: In Nenkersdorf (Baujahr 1977) bilden sich wegen fehlerhafter Gründung des Gebäudes Risse in der Wand, es gibt keine nach Geschlechtern getrennten Sanitärräume , es fehlen Nebenräume. In Grissenbach (Baujahr 1954) ist die Fahrzeughalle zu eng, draußen sind zu wenig Parkplätze. Beide Gerätehäuser, so das Arbeitsmedizinische Zentrum, haben Sicherheitsdefizite.
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2017 kommt der Entwurf für ein gemeinsames neues Gerätehaus auf den Tisch, 2018 stimmen die Löschgruppen einer Fusion zu – wobei der Widerspruch in Grissenbach größer ist als in Nenkersdorf. Der Rat beschließt den Neubau auf dem Platz des alten Nenkersdorfer Dreschschuppens. Die Fläche zwischen Sieg und Fuhrweg ist klein, das Gebäude wird auf Pfählen gegründet werden müssen. Immerhin: Auf zwei Etagen werden alle erforderlichen Räume sowie die Fahrzeughalle für drei Löschfahrzeuge untergebracht. „Wie mit dem Schuhanzieher auf das Grundstück gepasst“, sagt Bernd Wiezorek , Leiter des Fachbereichs Stadtplanung im Netphener Rathaus.
So ging es weiter
2018 gab die Bezirksregierung grünes Licht, 2019 wurde die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein „in Aussicht gestellt“, wie es in der Vorlage heißt – die braucht die Stadt wegen des betroffenen Randstreifens der Sieg. Im selben Jahr wurde ein Immissionsschutzgutachten in Auftrag gegeben, 2020 der Umweltbericht und der Fachbeitrag zum Artenschutz. Im Juni und Juli lagen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan zur Bürgerbeteiligung offen.
Investition von 1,1 Millionen Euro
Im Etat der Stadt ist der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Oberes Siegtal für 2021 mit 1,1 Millionen Euro veranschlagt.
Die bisherigen Ausgaben für Ingenieure und Gutachter liegen noch erst im vierstelligen Bereich, schätzt Fachbereichsleiter Bernd Wiezorek. Der Entwurf für das Haus ist im Rathaus entstanden.
Und dann kam das Immissionsschutzgutachten des TÜV Rheinland. Die Vorgabe der TA (Technische Anleitung) Lärm werde nicht eingehalten, hieß es darin, erforderlich sei der Bau einer zwölf Meter langen und vier Meter hohen Lärmschutzwand. Aber auch die, so das Gutachten, reiche in „Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit“ nicht aus, also eben nicht nach 20 Uhr.
Das passiert jetzt
Der Standort wird nochmals geprüft, das Gespräch mit Behörden und Gutachtern gesucht, heißt es in der Vorlage. „Gegebenenfalls“ sei dann ein alternativer Standort zu suchen. „Das wird ganz schwierig, weil wir nirgendwo Flächen haben“, sagt Fachbereichsleiter Bernd Wiezorek. Schon bevor die Wahl auf dem Standort am Ortseingang von Nenkersdorf (aus Richtung Grissenbach) gefallen war, der von der L 719 über einen Feldweg und eine Siegbrücke erreicht wird, seien mehrere andere Standorte untersucht worden. Auch dort wären Hochwasserproblematik – wegen der Sieg – und Lärmschutz zu berücksichtigen. Bernd Wiezorek verweist auf Nachbarkommunen: „Das Problem haben alle, die jetzt Feuerwehrgerätehäuser neu bauen.“
Dass die Anlieger in Nenkersdorf sich an dem Neubau nicht gestört hätten, dürfte keine Rolle spielen, sagt der Fachbereichsleiter aus dem Rathaus: „Da muss nur mal ein Mieter einziehen und klagen – und schon können wir das Feuerwehrgerätehaus zumachen.“
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