Siegen-Wittgenstein. Landrat Andreas Müller bekommt drei ehrenamtliche Stellvertreter – und die AfD keinen Ausschussvorsitz.

Landrat Andreas Müller bekommt – wie in der zu Ende gehenden Wahlperiode – drei ehrenamtliche Stellvertreter. Neben Ursula Belz (CDU) aus Bad Berleburg als erste Stellvertreterin und Waltraud Schäfer (SPD) aus Bad Laasphe als zweite Stellvertreterin wird der Kreistag in seiner konstituierenden Sitzung am Freitag, 6. November, den Hilchenbacher André Jung (CDU) als dritten Stellvertreter wählen.

Die Landräte

In der bis Monatsende laufenden Wahlperiode stellen die Grünen mit Karl-Ludwig Bade den dritten stellvertretenden Landrat. Dies war auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag von CDU, SPD und Grünen zurückgegangen. Wenn keine Zählgemeinschaften gebildet werden, wird das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren angewendet. Demnach hat die CDU als stärkste Kreistagsfraktion den ersten und den dritten, die SPD den zweiten Zugriff. Waltraud Schäfer (SPD) bleibt somit im Amt, die CDU besetzt beide Posten neu. Derzeit ist Jutta Capito (CDU) erste stellvertretende Landrätin, sie hatte sich für dieses Amt nicht mehr nominieren lassen. André Jung ist zugleich neuer zweiter stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion.

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Die Ausschüsse

In seiner ersten Sitzung wird der Kreistag auch die Fachausschüsse bilden – in der nächsten Wahlperiode nur sechs statt acht freiwilliger Ausschüsse. Einen Bau- und Verkehrsausschuss wird es nicht mehr geben, gestrichen wird auch der Sozialausschuss.

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Der Vorschlag, den die Verwaltung dem Kreistag vorliegt, scheint auf eine zumindest mehrheitliche Verabredung unter den Fraktionsvorsitzenden zurückzugehen. Hinzu kommt, als einziger Pflichtausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss, Nach dem d’Hondtschen Zugriffsverfahren würden bei sieben Ausschüssen je drei Vorsitze auf die CDU und die SPD und einer auf die Grünen entfallen. Die Vorsitze für einen achten und neunten Ausschuss würden Grünen und AfD zufallen, wobei das Los die Reihenfolge bestimmen müsste.

So wird gerechnet

Zwei Rechenverfahren kommen bei der Bildung politischer Gremien zum Zuge:

D’Hondt wird beim Zugriff auf die Posten der Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Landräte angewandt. Indem die Zahl der Mandate jeder Fraktion durch 1, 2, 3 und so weiter geteilt werden, entsteht die maßgebliche Reihenfolge von Höchstzahlen.

Nach Hare/Niemeyer werden die Sitze in den Ausschüssen verteilt: Für jede Fraktion wird die Anzahl der eigenen Sitze durch die Anzahl der Kreistagssitze (54) geteilt und mit der Zahl der zu vergebenden Ausschusssitze multipliziert. Beim Ergebnis zählen zuerst nur die ganzen Zahlen, erst für die Rest-Sitze sind die Zahlen nach dem Komma von Belang.

Kaum eine Rolle spielt der Wahlprüfungsausschuss, der allein für die Prüfung der Wahlen am 13. September eingerichtet wird. Auf den Jugendhilfeausschuss hat die Politik nur beschränkt Zugriff: Das Gremium, in dem 40 Prozent der Mitglieder von den freien Trägern der Jugendhilfe gestellt werden, wählt seinen Vorsitzenden selbst.

Das sind die neuen freiwilligen Ausschüsse:

Ausschuss für Finanzen, Bau und Digitalentwicklung: „Bau“ kommt aus den ehemaligen Bau. und Verkehrsausschuss, „Digitalentwicklung“ ist neu.

Ausschuss für Schule, Weiterbildung, Sport und Integration: „Integration“ ist neu.

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft: „Klimaschutz“ ist neu,

Ausschuss für Wirtschaft, Mobilität und Verkehrsinfrastruktur: Aus dem bisherigen Ausschuss für Wirtschaft und Regionalentwicklung wird die Regionalentwicklung dem Kultur- und Tourismusausschuss übertragen. Aus dem ehemaligen Bau- und Verkehrsausschuss kommen die Verkehrs- und Mobilitätsthemen.

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz: „Bevölkerungsschutz“ ist neu - das Amt in der Kreisverwaltung wurde erst in der letzen Wahlperiode eingerichtet. Darüber hinaus übernimmt der Gesundheitsausschuss die Aufgaben des ehemaligen Sozialausschusses.

Ausschuss für Kultur, Tourismus und Ehrenamt: Der bisherige Kulturausschuss übernimmt zusätzliche Aufgaben.

Vier Ausschüsse sollen 17 Mitglieder haben: 6 Sitze für die CDU, 5 für die SPD, 2 für die Grünen, je 1 für AfD, FDP, UWG und Linke. Zwei Ausschüsse haben 19 Mitglieder, dann haben SPD und Grüne je einen Sitz mehr.

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