Siegen. Im Corona-Herbst sind Siegener Gastronomen auf Außenflächen angewiesen. Heizpilze bleiben tabu, dafür kommen elektrische Strahler zum Einsatz.

Die Stadt Siegen beabsichtigt, Gastronomen in Siegen in der anstehenden kalten Jahreszeit mit Sonderregelungen zu unterstützen. Dazu gehören auch elektrische Strahler, die etwa auf Gastronomieflächen auf Straßenflächen, Wege oder Plätze eingesetzt werden dürfen.

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„Mit diesen verschiedenen Bausteinen wollen wir den Betrieben helfen, ihre Außenbereiche stärker zu nutzen und somit die coronabedingte schwierige wirtschaftliche Situation überstehen“, sagte Siegens Bürgermeister Steffen Mues.

Regelungen in Siegen zeitlich befristet

Die Regelungen sind zeitlich befristet und sollen vom 1. Oktober bis zum 30. April 2021 gelten. Steffen Mues sowie die Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Stadt Siegen haben deshalb jetzt eine Dringlichkeitsvorlage zur Unterstützung der Gastronomie mit Außenbewirtschaftung im öffentlichen Raum beschlossen.

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Unter anderem wurde es ermöglicht, dass elektrisch betriebene Heizstrahler – keine Gasbrenner oder Heizpilze – erlaubt sind und damit von den Vorgaben des Handbuchs zur Gestaltung des öffentlichen Raums temporär abgewichen werden kann.

Außerdem verzichtet die Stadt Siegen für den gleichen Zeitraum weiterhin auf die Sondernutzungsgebühr für Außengastronomie und Warenauslagen, wie schon bereits vom 1. April bis zum 30. September dieses Jahres. Der Gebührenverzicht gilt also beispielsweise für Café-, Restaurant- oder Ladenbesitzer, die Straßenflächen, Wege oder Plätze nutzen.

Siegener Unternehmen kämpfen um Existenz

„Viele Unternehmen kämpfen um ihre Existenz und sind auch in der kälteren Jahreszeit dringend auf eine Außengastronomiefläche angewiesen“, sagt Stadtbaurat Henrik Schumann. Siegener Gastronomen dürfen deshalb auf öffentlichen Außengastronomieflächen Heizstrahler aufstellen, wenn der Brandschutz sichergestellt ist und eine Genehmigung erteilt wurde.

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Als weitere Maßnahme zur Unterstützung können Sonnenschirme, die gestalterisch den Vorgaben entsprechen, zeitweilig ohne Bodenhülsen aufgestellt werden. Das Gleiche gilt für Pavillons bestimmter Größe.

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