Siegen. Kunden müssen während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Nun läuft diese Regelung aus.

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Eine dieser Sonderregelungen endet am Sonntag, 30. August.

Siegen: Keine Verlängerung ohne erneute Antragstellung möglich

Kunden müssen während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März bis einschließlich 30. August enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Diese Regelung läuft zum 30. August aus.

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Jobcenter verschicken deshalb ab dem 20. Juli Schreiben an alle Kunden, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31. August endet. Die Weiterbewilligungsanträge müssen rechtzeitig in den Jobcentern eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Antragsunterlagen können auch bequem online übermittelt werden.

Siegen: Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung gelten bis Ende September

Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten bis zum 30. September. Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter das Vermögen nur dann, wenn es „erheblich“ ist. „Erheblich“ ist ein Vermögen, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennen Jobcenter in der vollen Höhe an.

Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober gestellt werden, gelten die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Die Jobcenter prüfen, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordern die Jobcenter bei den Kunden an.

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