Hilchenbach. Zuviele Verstöße gegen Corona-Auflagen: In der Celenus Klinik für Neurologie in Hilchenbach gilt wieder ein generelles Besuchsverbot.

In der Celenus Klinik für Neurologie in Hilchenbach gilt ab Samstag, 4. Juli, ein generelles Besuchsverbot.

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„Aufgrund einer großen Anzahl von Verstößen gegen unsere Besuchsregelung und dem damit verbundenen Hygienekonzept, sehen wir uns gezwungen, keine Besuche in unserem Hause mehr zu erlauben“, teilt die Leitung mit.

Besuche außerhalb des Klinikgeländes in Hilchenbach bleiben erlaubt

Der Schritt sei drastisch und dessen seien sich die Verantwortlichen bewusst. Die Entscheidung habe aber „zum Schutz aller Patienten und unserer Mitarbeiter“ getroffen werden müssen.

Das Besuchsverbot gilt im gesamten Klinikgebäude und auf dem Klinikgelände. Besuche außerhalb des Klinikgebäudes und des Klinikgeländes sind unter der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln gestattet.

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Dort sollte aber auch unbedingt einen Abstand von mindestens eineinhalb Meter eingehalten werden. Zudem weisen die Verantwortlichen auf die Husten- und Niesetikette sowie das Händewaschen oder die Händedesinfektion.

Ein Mundschutz ist gemäß den Regeln der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW dort zu tragen, wo er vorgeschrieben ist.

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