Siegen-Wittgenstein. Coronavirus und Kontaktverbot halten elf Männer in Siegen nicht davon ab, ein Musikvideo drehen zu wollen. Dann schreitet die Polizei ein.
Das erste schöne warme Wochenende in diesem Frühjahr ist vorbei. Insgesamt zählte die Polizei im Kreis Siegen-Wittgenstein von Samstagmorgen, 4., bis Montagmorgen, 6. April, 28 Einsätze im Zusammenhang mit dem bestehenden Kontaktverbot.
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Die Anlässe waren recht unterschiedlich. Zum einen riefen Bürger an und machten die Beamten auf augenscheinliche Verstöße aufmerksam, zum anderen stellten die Beamten bei Verkehrskontrollen und Streifenfahrten auch selbst Verstöße fest. Allerdings ist nicht jeder augenscheinliche Verstoß tatsächlich einer gewesen, so die Beamten weiter.
So durften in vielen Fällen die Personen zusammen im Auto fahren oder sich treffen, da sie in häuslicher Gemeinschaft leben.
14 Platzverweise in Siegen-Wittgenstein durchgesetzt
Am Wochenende wurden 15 Anzeigen durch die Beamten gefertigt und 14 Platzverweise durchgesetzt. Auffällig war, dass sich nur Personen in der Altersgruppe bis 30 Jahren nicht an die Regeln hielten.
In keinem Fall musste die Polizei gegen „ältere Personen“ einschreiten. Hier appelliert die Polizei an die jüngeren Menschen: Sie sollten Verantwortung übernehmen und durch ihr Verhalten nicht die Älteren gefährden.
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Zu einem ungewöhnlichen Einsatz kam es in diesem Zusammenhang am Sonntagabend, 5. April, gegen 21.45 Uhr in Siegen. Ein Bürger hatte die Polizei informiert, weile eine Gruppe von elf Männern im Alter von 18 bis 34 Jahren in der Straße „Auf der Schemscheid“ ein Musikvideo drehte.
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Die Beteiligten aus Siegen, Kreuztal, Burbach und Wilnsdorf hatten professionelles Equipment dabei – und sechs hochwertige Mietfahrzeuge, die eigens für den Dreh organisiert worden waren. Mit einem Rapper, mehreren Tänzern und einem Kameramann sollte dann das Video entstehen. Der Aufwand lässt darauf schließen, dass der Termin längerfristig geplant war.
Die Polizei rückte mit vier Streifenwagen und insgesamt acht Kolleginnen Kollegen an. Da die angetroffene Gruppe nicht in den für derartige Ansammlungen derzeit vorgeschriebenen verwandtschaftlichen Verhältnissen zueinander stand – und sich auch nicht alle dieselbe Wohnung teilten – gibt es richtig Ärger: Die eingesetzten Beamten der Wache Weidenau lösten diesen Dreh auf und erstatteten eine Anzeige. Nach Polizeiangaben handelt es sich dabei nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um einen Straftatbestand.
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