Siegen. Das Ordnungsamt hat in der Corona-Krise überwiegend in der Siegener Innenstadt die Bestimmungen durchgesetzt. Stadtrat: Null-Toleranz-Strategie.

32 Verstöße gegen das Kontaktverbot hat das Siegener Ordnungsamt seit Montag, 23. März, festgestellt – der überwiegende Teil davon in der Innenstadt. „Die ganz große Mehrheit der Siegener Bürgerinnen und Bürger hält sich vorbildlich an die derzeit geltenden Regeln. Wir setzen die Bestimmungen freundlich, aber konsequent um. Uns ist die Ausnahmesituation bewusst, aber wir stoßen überwiegend auf Verständnis und Einsicht“, so Ordnungsdezernent Arne Fries.

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Den wenigen Unbelehrbaren begegne man allerdings mit einer Null-Toleranz-Strategie. In vier Fällen wurde im Laufe der Woche eine mündliche Verwarnung ausgesprochen. Insgesamt wurden 27 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet, bei denen die Betreffenden ein Bußgeld von jeweils 200 Euro erwartet.

Auflagen für Handel missachtet – 2500 Euro Bußgeld für Siegener Geschäftsmann

Sie haben nach Angaben der Stadt gegen die geltende Corona-Rechtsverordnung verstoßen, nach der nicht mehr als zwei Personen (Nicht-Familienmitglieder) in der Öffentlichkeit unterwegs sein dürfen. Bei den Verstößen handelte es sich vorrangig um die Missachtung des Kontaktverbots von Kleingruppen und Betretungsverbote. Einem Gewerbetreibenden droht ein Bußgeld von 2500 Euro, weil er die die derzeitigen Auflagen für den Handel missachtet hat. https://interaktiv.wp.de/corona-virus-karte-infektionen-deutschland-weltweit/#regio

Auch am kommenden Wochenende haben die rund 25 Beschäftigten der Ordnungsbehörde zusammen mit der Kreispolizeibehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein Straßen und Plätze im Blick, um die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu überwachen.

Siegener Geschäftsleute haben immensen Klärungsbedarf zu Corona-Bestimmungen

Wegen der neuen Bestimmungen gab es zudem einen immensen Klärungsbedarf bei heimischen Gewerbetreibenden und Unternehmen, die „städtische Hotline stand praktisch nicht mehr still“, berichten Gewerbeamt und Wirtschaftsförderung Siegen.

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Hunderte Anrufer hatten branchenübergreifend Fragen etwa zur Auslegung der Rechtsverordnung, zu Öffnungszeiten, Besonderheiten bei Lebensmittelmärkten, Lieferservice in der Gastronomie, hygienische Auflagen oder staatlichen Förderungen.

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