Niederschelden. Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus ist der Suez-Wertstoffhof an der Maccostraße in Siegen-Niederschelden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Das Unternehmen rät seinen Kunden in Siegen-Niederschelden, die Abfälle für Recyclinghöfe an einem trockenen, geschützten Bereich zu lagern, bis die Wertstoffhof wieder öffnet.

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Zudem wird um Rücksicht bei der Müllabfuhr gebeten, heißt es weiter. Betroffen von der Schließung ist nicht nur der Schelder Hof, sondern auch die Niederlassungen in Dillenburg und Sinn. „Wir bitten unsere Kunden um Verständnis dafür, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt noch keine verlässliche Aussage darüber treffen können, wann wir die Wertstoffhöfe wieder öffnen können”, erklärt Niederlassungsleiter Stefan Höninger.

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Die Option, online auf www.suez-containerdienst.de einen Container zu bestellen, bleibt auch weiterhin verfügbar. Ausgenommen von der Schließung und darüber bereits informiert sind Vertragskunden aus Handwerk und Gewerbe, die auf Rechnung anliefern und somit kein Kontaktrisiko darstellen.

Parkende Autos in Siegen behindern Müllabfuhr

Aufgrund der Corona-Krise können aktuell viele Menschen nicht ihrem gewohnten Arbeitsalltag nachgehen und müssen zu Hause bleiben. Dies spiegele sich auch in der Parksituation wider und führt dazu, dass Mülltonnen in diesen Tagen häufig zugeparkt würden oder Durchfahrten verengt seien.

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„Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger deshalb, verstärkt darauf zu achten, dass Zufahrten freibleiben und Mülltonnen frei zugänglich platziert werden, um eine reibungsfreie Entsorgung zu garantieren”, so Höninger.corona- expressbus siegen-köln soll züge entlasten

Die Entsorgungsbranche zähle genau wie der Gesundheitssektor zur kritischen Infrastruktur, die für die Gesellschaft bedeutsame Basisdienste leiste. Dies bedeute, dass die Entsorgung von Abfällen auch in der Corona-Krise gewährleistet werden könne.

Gleichzeitig bedeute es aber auch, dass Müllwerker und -werkerinnen nach wie vor täglich im Einsatz sind. Das Unternehmen plädiert für eine besondere Rücksichtnahme zum Schutz. Es sollte der vorgeschriebenen Mindestabstand im öffentlichen Raum von mindestens 1,50 Meter zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingehalten werden.

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