Siegen-Wittgenstein. Wer mit dem Coronavirus infiziert ist, muss in Quarantäne. Das Gesundheitsamt Siegen-Wittgenstein beantwortet die wichtigesten Fragen dazu.

Wer auf den Coronavirus positiv getestet ist, wer noch auf ein Testergebnis wartet oder aus konkretem Anlass mit einer Infektion rechnen muss, wird aufgefordert, sich in Quarantäne zu begeben. Wir haben Dr. Christoph Grabe, Leiter des Gesundheitsamtes Siegen-Wittgenstein, gefragt, was das eigentlich konkret bedeutet.

Darf man das Haus oder die Wohnung generell nicht mehr verlassen, wenn man bestätigter Fall ist? Wie sieht es bei einem Verdachtsfall aus?

Wenn eine Coronavirus-Infektion nachgewiesen ist, wird der Patient, solange er nicht wesentlich eingeschränkt ist, zur häuslichen „Absonderung“ aufgefordert. Dies bedeutet, dass er im Haus bleiben soll und möglichst engen Kontakt zu anderen Mitbewohnern vermeidet. Das Vorgehen bei einem „Verdachtsfall“ wird individuell entschieden, wobei hier auch die Berufstätigkeit, zum Beispiel in medizinischen Bereichen, und die Erkrankungswahrscheinlichkeit eine Rolle spielt.

Auch interessant

Zehn bestätigte Corona-Fälle gibt es derzeit in Siegen-Wittgenstein.
Von Steffen Schwab, Hendrik Schulz, Florian Adam, Tim Haacke und Nicolas Stange

Wer stellt sicher, dass die Infizierten und die Verdachtsfälle versorgt werden, sofern sie keine Verwandten, Bekannten in erreichbarer Nähe haben. Organisiert das der Kreis?

In diesen Fällen organisiert der Kreis in der Tat die Versorgung. Dazu wurde von Landrat Andreas Müller auch die Aktion #siwiHilft ins Leben gerufen. Die bietet Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenslagen an. Informationen dazu gibt es auf www.siegen-wittgenstein/siwihilft. Dort können sich auch freiwillige Helfer registrieren.

Auch interessant

Wie streng wird so eine Quarantäne ausgelegt: Darf ich in einem Mehrfamilienhaus noch den Müll runterbringen?

In diesen Fällen sollte der Müll vor die Wohnungstür gestellt werden, von wo ihn Nachbarn dann nach unten bringen.

Der Corona-Infizierte hat einen Hund und wohnt weit außerhalb. Darf er mit ihm Gassi gehen oder darf er auch mal in seinen Garten?

Solange sich Hund und Herrchen oder Frauchen allein im Garten mit ihrem Hund aufhalten, ist das kein Problem.

Auch interessant

Darf ich dem Postboten an der Tür öffnen?

Alle Zulieferer – das gilt auch für Postboten, Paketdienste oder den Pizzaservice – stellen die Pakete vor die Tür, klingeln und entfernen sich dann, so dass die Ware mit in die Wohnung genommen werden kann und zum Beispiel im Gegenzug Geld vor die Tür gelegt werden kann. Direkter Kontakt sollte vermieden werden.

Hat man in der Zeit der Quarantäne einen direkten Ansprechpartner beim Kreis?

„Abgesonderte“ Personen werden täglich vom Gesundheitsamt angerufen und nach ihrem Befinden und nach Symptomen gefragt. Für allgemeine Fragen steht auch die Hotline zur Verfügung.

Überwacht jemand die Einhaltung der Quarantäne – was passiert bei Missachtung?

Durch die täglichen Anrufe bei den Personen besteht ein enger Kontakt. Wir sind bisher auf Verständnis und Kooperationsbereitschaft bei den Patienten getroffen, die eben keine Dritten anstecken wollen.

Mehr Nachrichten, Fotos und Videos aus dem Siegerland gibt es hier.

Die Lokalredaktion Siegen ist auch bei Facebook.

Hier geht es zum Newsblog mit den aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus.