Siegen-Wittgenstein. Im Falle einer Infektion tritt in Siegen-Wittgenstein ein Krisenstab zusammen, um die weiteren Maßnahmen in Sachen Coronavirus zu koordinieren.
Angesichts der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen koordiniert die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein die operativen Maßnahmen für den Ernstfall. Sollte im Kreisgebiet eine Infektion bestätigt werden, wird ein Krisenstab aktiviert.
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Ein zentrales Gremium aus den beteiligten Ämtern hat am Freitag, 28. Februar, Handlungsvorschläge auch für eine pandemische Phase (Pandemie = länderübergreifende Ausbreitung einer Krankheit) erarbeitet. Alle relevanten Informationen für die Bevölkerung fasst der Kreis zusammen auf www.siegen-wittgenstein.de/coronavirus
Der Status Quo – die Situation aktuell in Siegen-Wittgenstein
Die operativen Maßnahmen in den einzelnen Organisationsbereichen laufen seit einigen Wochen stabil und haben Ihre Funktionsfähigkeit bereits unter Beweis gestellt, so Landrat Andreas Müller in einem Schreiben an die Bürgermeister im Kreisgebiet.
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Das betrifft insbesondere Verhaltensanweisungen an die Kreisleitstelle und den Rettungsdienst sowie Maßnahmen des Gesundheitsamtes und der Krankenhäuser. Diese Maßnahmen werden angesichts der aktuellen Entwicklungen laufend aktualisiert und entsprechend erweitert.
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Das Coronavirus (Sars-CoV-2) führt zu einer Infektionskrankheit (Covid-19), die Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz auslösen kann. Die Anordnung derartiger Maßnahmen ist bereits jetzt aufgrund dieses Gesetzes den Gesundheitsämtern vorbehalten und unterliegt der Aufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.
Im Ernstfall: Ein Krisenstab koordiniert Maßnahmen für Siegen-Wittgenstein
Im Fall einer bestätigten Infektion sieht der Landrat einen über das gewöhnliche Maß hinausgehenden hoher Koordinierungs- und Entscheidungsbedarf – daher der Krisenstab. Für eine bessere Zusammenarbeit empfiehlt Andreas Müller den Bürgermeistern, ebenfalls einen Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) einzurichten.
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Information: Handlungsanleitungen sollen an Bevölkerung, Ärzteschaft, Krankenhäuser und generell in diesem Bereich eingesetztes Personal gehen. Relevante Informationen werden regelmäßig zusammengetragen, gebündelt und der Öffentlichkeit mitgeteilt. Im Falle einer Infektion soll ein zentrales Bürgertelefon mit einheitlicher Rufnummer geschaltet werden, Beschäftigte der Kreisverwaltung sind entsprechend eingewiesen und geschult.
Veranstaltungen/öffentliche Einrichtungen: Die Anordnung von Schutzmaßnahmen obliegt dem Krisenstab. Als Schulträger etwa können die Kommunen zwar auch Maßnahmen in die Wege leiten, Landrat Müller bittet aber darum, darauf zu verzichten und den Dialog zum Gesundheitsamt bzw. dem Krisenstab zu suchen. Thiemo Rosenthal als Leiter des Krisenstabs soll im Zweifel den Einzelfall beurteilen und Maßnahmen zügig mit dem Landrat abstimmen.
Vorbereitung: Im Pandemiefall müsse damit gerechnet werden, dass über einen längeren Zeitraum ein nichtunbeachtlicher Teil der Verwaltungsmitarbeiter ausfallen könnte, weil die Beschäftigten oder Angehörige erkrankt sind. Die Verwaltungschefs sind aufgerufen, Kernprozesse zu definieren, die für die Aufrechterhaltung eines gesicherten Dienstbetriebs notwendig sind.
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