Netphen. Mehr als eine halbe Million Euro Fördermittel bekommt die Stadt Netphen vom Land NRW, um die Schulen digitaler aufzustellen.
Förderfähig sind die IT-Grundstruktur, digitale Arbeitsgeräte sowie mobile Endgeräte. Aber auch regionale Maßnahmen und Beratungsleistungen fallen darunter.
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Woher kommt das Geld?
Konkret geht es um 542.875 Euro, die aus dem „Digital-Pakt Schule“ des Bundes stammen. Das Land NRW hat nun die entsprechende Förderrichtlinie verabschiedet, die bis Ende 2025 gilt.
Ursprünglich hatte die Stadt Netphen mit nur rund 387.000 Euro gerechnet. Doch letztendlich wurde ein anderer Verteilschlüssel gewählt und die Stadt bekommt mehr Geld als gedacht.
Wie ist der Ablauf?
Der Bund verteilt Mittel an die Länder, die Teile davon an die Kommunen weitergeben. Genauso handhabt es das Land auch mit dem nötigen Eigenanteil für die Fördermittel: Es reicht ihn weiter an die Kommunen. Zehn Prozent der Fördersumme werden dafür fällig. Der Eigenanteil kann aber auch aus „Gute Schule 2020“-Mitteln beglichen werden.
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Das hat auch Auswirkungen auf die Verwendung der „Gute Schule“-Mittel: 200.000 Euro davon sollen jetzt nicht mehr für den Wlan-Ausbau verwendet werden an den Grundschulstandorten in Eckmannshausen, Nieder- und Obernetphen sowie Hainchen.
Diese Summe soll stattdessen in „notwendige Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen“ gesteckt werden. Denn Wlan kann auch über das neue Programm finanziert werden.
Welche Voraussetzungen muss die Stadt erfüllen?
Im Rahmen des Digitalpakts muss die Stadt – anders als bei Gute Schule 2020 – Förderanträge stellen, über die die Bezirksregierung in Arnsberg entscheidet. Wichtig dabei: Bis Ende 2021 müssen alle Anträge eingereicht werden, um den vollständigen Abruf des für Netphen verfügbaren Budgets zu gewährleisten.
Danach kann die Stadt unabhängig von ihrem sogenannten Schulträgerbudget weiter Anträge stellen. Diese werden aber nur dann bewilligt, wenn im Fördertopf noch genug Geld ist.
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Eine Voraussetzung für die Zuwendungen ist darüber hinaus ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept, kurz TPEK. Darin soll für jede Schule eine Bestandsaufnahme enthalten sein.
Auch „pädagogisch begründete Planungen“, Vereinbarungen zur IT-Struktur und der medialen Ausstattung der Schule sowie Planungen zur bedarfsgerechten Qualifizierung der Lehrkräfte müssen darin schriftlich fixiert sein.
Kann die Stadt nicht einfach die bereits erstellten Konzepte einreichen?
Nein. Netpher Schulen hatten bereits im Vorfeld ein Medienentwicklungskonzept erarbeitet. Darum hatte die Verwaltung die Schulleitungen bereits im Juni dieses Jahres gebeten. Diese Konzepte dürfen nun zwar als Grundlage dienen, ersetzen das TPEK aber nicht.
„Grundsätzlich befinden sich aktuell alle Schulen in Netphen zusammen mit der Verwaltung in einem fortlaufenden Prozess, um eine zügige, gleichwohl sinnvoll abgestimmte Verfahrensweise sicherzustellen“, schreibt die Verwaltung in einer Vorlage.
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