Wilnsdorf. CDU: Der Wilnsdorfer Rat soll darauf drängen, dass auch zum Schutz von Obersdorf und Wilden Lärmschutzwände entlang der A45 gebaut werden.

Erster Erfolg für die Obersdorfer Bürger: Die CDU-Ratsfraktion macht den Lärmschutz im Zuge des sechsstreifigen A45-Ausbaus zum Thema. Wie berichtet fürchten die Obersdorfer steigende Schallpegel durch die Autobahn und fordern Lärmschutzwände, die in der Planung des Landesbetriebs Straßen NRW nicht vorgesehen sind – es besteht kein Rechtsanspruch. Eine Bürgerinitiative ist aktiv geworden, nun geht das Thema an den Wilnsdorfer Rat – und fordert Lärmschutzwände auch für Wilden. Auch dort will man sich in der Bürgerinitiative engagieren.

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Die CDU beantragt zusätzliche Schallschutzmaßnahmen für die beiden Ortschaften, auch wenn die Gemeinde Wilnsdorf formal in keiner Weise zuständig ist. Es sei dringend erforderlich, diese Forderung schnellstmöglich an den Landesbetrieb Straßenbau heranzutragen und auf Umsetzung zu drängen, heißt es in dem Antrag zu Ratssitzung am Donnerstag, 6. Februar.

„Einmalige Chance“ für Lärmvorsorge in Wilnsdorfer Ortsteilen

Es bestehe die einmalige Chance, so die Christdemokraten, eine Lärmschutzwand auch auf der Obersdorfer Seite der Talbrücke Eisern und auf der Wildener Seite der Autobahn zu bauen. „Wir fordern, dass diese Lärmschutzwände jetzt gebaut werden.“ Bereits seit Jahren gebe es Beschwerden über den Verkehrslärm in Wilnsdorf, Rinsdorf und eben Obersdorf und Wilden. Mit dem Ausbau ist Straßen NRW nun verpflichtet, Lärmprävention durchzuführen weil durch die Erweiterung der Autobahn die Grenzwerte der Lärmvorsorge angewendet werden.

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Zwar ändere sich durch die Erweiterung der A45 um eine Spur die Belastungssituation nicht grundlegend, argumentiert die CDU – aber nun könne man auf eine andere rechtliche Grundlage zurückgreifen, die es ermöglicht, auch bisher unversorgte Ortschaften lärmschutztechnisch auszurüsten. Dies, so die Wilnsdorfer CDU, liege in der Verantwortung des Bundes, Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 45 seien ohnehin dringend erforderlich.

Schall von der Autobahn breitet sich bis Obersdorf aus

Die für Obersdorf, Rinsdorf und Wilnsdorf eingeplanten Maßnahmen seien gut, reichten aber nicht aus. Auf der Talbrücke Eisern soll nur auf der Eiserner Seite eine Lärmschutzwand errichtet werden, „der Schall von der Autobahn breitet sich durch das Tal des Obersdorfbaches bis hinauf in die Ortslage Obersdorf aus und führt dort zu erheblichen Lärmbelästigungen“, heißt es in dem Antrag. Werde nur einseitiger Lärmschutz auf der Talbrücke errichtet, könne durch Reflektion des Schalls der Schallpegel in Obersdorf steigen.

Die geplanten Lärmschutzwände

Lärmschutzwände sind geplant:

auf der Talbrücke Eisern zum Schutz der Ortslage Eisern,

auf der Talbrücke Rälsbach zum Schutz der Ortslage Rinsdorf,

auf der Talbrücke Rinsdorf zum Schutz der Ortslage Rinsdorf,

zwischen den Talbrücken Rälsbach und Rinsdorf zum Schutz der Ortslage Obersdorf und

von der Anschlussstelle Wilnsdorf bis zur L 723 zum Schutz der Ortslage Wilnsdorf.

Dass auch dadurch der Grenzwert für Lärmschutzmaßnahmen in Obersdorf nicht erreicht wird und ein erhöhter Schallpegel akzeptiert werden müsste, sieht die CDU völlig anders. „Es kann nicht sein, dass der Bund einem Ort zusätzlichen Schallschutz komplett finanziert, weil ohne wesentliche Änderung der Verkehrssituation aus rein rechtlichen Gründen dort ein Anspruch auf Schallschutz besteht, und der Nachbarort muss sogar dauerhaft mit einer höheren bzw. in Zukunft noch weiter steigenden Lärmbelastung leben.“ Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, auch auf der Obersdorfer Seite eine Lärmschutzwand zu errichten.

Keinerlei Lärmschutz für Wilden nicht akzeptabel

Nicht akzeptabel sei außerdem, dass für Wilden überhaupt keine Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden sollen. Die Belastungssituation dort sei vergleichbar mit den meisten Gebäuden in Wilnsdorf, Rinsdorf und Obersdorf, die vom bisher geplanten Lärmschutz profitieren werden. „Hier entstehen durch die geplanten Maßnahmen ungleiche Lebensverhältnisse“, so die CDU.

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Auch wenn es eine rechtliche Verpflichtung nur für bestimmte Maßnahmen gebe – die Anstrengungen für aktiven Lärmschutz in anderen betroffenen Ortsteilen dürften damit nicht enden. Die Autobahn liege zwischen der Anschlussstelle Wilnsdorf und der Talbrücke Landeskroner Weiher höher als die Wildener Wohnbebauung. Auf dem gesamten Abschnitt entstehe eine starke Lärmbelastung, die sich auf die gesamte Ortslage Wilden auswirke. „Es ist ein ständiger Geräuschpegel festzustellen.“

Ortsumgehung für Wilden noch in weiter Ferne

Viele Situationen seien mit der Berechnungsmethodik von Straßen NRW nicht erfassbar, argumentiert die Union weiter. Unberücksichtigt bleibe in Wilden etwa die Gesamtbelastung, die nicht nur von der A 45, sondern auch von der L722, der L722a und der L723 herrühre. Aufgrund der starken Verkehrs- und Lärmbelastungen durch die L722 habe das Land in Wilden den Bedarf für eine Ortsumgehung anerkannt und im Landesstraßenbedarfsplan festgeschrieben – was aber noch sehr lange dauern würde.

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„Wenn Minderungen der Lärmbelastungen durch die Landstraßen in Wilden auf absehbare Zeit nicht zu erwarten sind, müssen gerade auch deswegen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, die Lärmbelastung des Ortes Wilden im Zuge des anstehenden Ausbaus der Autobahn zu reduzieren.“ Mit dem Ausbau der A45 stehe eine einmalige Chance zur Verfügung, Lärmschutz für Wilden durch den Bau einer Lärmschutzwand zu bewirken.

Mit Lärmschutzwänden Flächen sparen und Eingriffe in Natur vermeiden

Nur eine Lärmschutzwand sei geeignet, angesichts des teils steil stark nach Wilden abfallendes Geländes effektiven Lärmschutz flächensparend und ohne größere Natureingriffe zu gewährleisten. Und auch hier könne nicht ausgeschlossen werden, dass durch Schallreflektion von der Lärmschutzwand Richtung Wilnsdorf die Belastung noch steigt, ohne dass ein Rechtsanspruch ausgelöst würde. „In Wilnsdorf profitieren also große Teile der Wohnbebauung im Ort von einer Maßnahme, die die ohnehin lärmgeplagte Bevölkerung in Wilden zusätzlich belasten kann. Ein solches Ergebnis muss vermieden werden.“

Dies sei ein weiterer Grund für beidseitigen Lärmschutz an der Autobahn: Eine Steigerung des Wohnwertes in Obersdorf und Wilden sei nicht nur für die bereits ansässige Bevölkerung wichtig, sondern auch für die weitere Entwicklung der Orte, „die wir fördern wollen.“

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