Burbach/Siegen. Prozess in Siegen: Der Polizeibeamte soll von den Misshandlungen von Geflüchteten in der Burbacher Unterkunft gewusst haben.
Es dauert etwas, bis das jüngste „Kapitel“ des Burbach-Prozesses an diesem 4. Dezember in Fahrt kommt. Am Mittag erst wird es lebendig, als es um die Verwicklung eines früheren Polizeibeamten in die Geschehnisse in der Flüchtlingseinrichtung geht. Seine Frau war offizielle Geschäftsführerin eines der beteiligten Wachdienste, er selbst will sie neben seiner damaligen Polizeitätigkeit lediglich beraten haben.
Im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens, ob der Mann nicht in Wahrheit eine deutlich stärkere Position im Unternehmen hatte und somit einer eigentlich genehmigungspflichtigen Nebenbeschäftigung nachging, wurden allerdings mehrere Hinweise gefunden, die ihn als Angeklagten in die Siegerlandhalle gebracht haben. Zwei Polizeibeamte, die ausschließlich mit diesen Disziplinarermittlungen zu tun haben, sind überzeugt, dass der Angeklagte hauptsächlicher Ansprechpartner für Vertragsverhandlungen des Wachdienstes war.
Polizeibeamter engagierte Personal für Wachdienst
Nach langer Auswertung von Unterlagen sowie Chatverläufen und Zeugenvernehmungen gehen sie zudem davon aus, dass der 43-Jährige Bewerbungsgespräche vor Ort in Burbach geführt hat, mit seiner Frau mehrfach die Situation vor Ort in Augenschein nahm, schließlich selbst mehrere Schichten als Sicherheitsmann absolviert hat. Einige Aussagen lassen annehmen, dass er in jener Nacht vor Ort war, als das berüchtigte Foto mit einem am Boden liegenden Bewohner entstand, der den Fuß eines Wachmannes im Nacken hat. In jedem Falle sei der Angeklagte über Misshandlungen informiert gewesen.
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Die Verteidiger Oliver Guski und Daniel Walker rügen die Einlassungen der Zeugen, die sich auf ihre Unterlagen und Berichte stützen, diese weitgehend einfach vorlesen. Das entspreche nicht den Vorgaben der Strafprozessordnung, die zunächst ein Erinnern verlange, mit Papieren als bloße Gedächtnisstütze. Die Kammervorsitzende Elfriede Dreisbach widerspricht und nimmt die Widersprüche zur Kenntnis. Ebenso das Vorbringen Walkers, eine Zeugenaussage seines Mandanten O., die zitiert wurde und den früheren Polizisten belastet, mit einem Verwertungsverbot zu belegen. O. sei nicht ausreichend auf seine Schweigerechte hingewiesen worden. „Haben Sie ihn nicht als Beschuldigten betrachtet?“, fragt der Betzdorfer Anwalt den Zeugen. Der Beamte verneint mit dem Hinweis, ausschließlich im Disziplinarverfahren ermittelt zu haben, in dem es nur einen Beschuldigten gegeben hätte.
Drei frühere Bewohner sagen aus
Am Vormittag sind drei frühere Bewohner vernommen worden, die nach der Anklageschrift einen oder mehrere Tage im Problemzimmer verbracht haben sollen. Zwei Brüder erinnern sich mehr oder weniger gut daran, wollen von Sicherheitsleuten schlecht behandelt worden sein, versehen aber jeden Satz mit „vielleicht“, „kann sein“ oder „ich erinnere mich nicht“. Der inzwischen pensionierte Vernehmungsbeamte kann sich an beide nicht erinnern.
Der dritte Ex-Bewohner gibt an, wegen Trunkenheit diszipliniert worden zu sein. Nach den Wachbüchern hat er zwei Tage im „PZ“ zugebracht, geht selbst eher von einer Stunde aus. Dass er in einen Streit mit einem Mitbewohner verwickelt war, der beim Versuch, ihn mit einem Stuhl zu schlagen, einen Sozialbetreuer traf, hat der Zeuge vergessen. Jener Kontrahent war auch geladen, ist aber nicht gekommen.
Um Fristen zu wahren, muss bis zum 23. Dezember verhandelt werden. Einige Beteiligte haben weihnachtliche Dekoration avisiert.
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