Siegen. E-Scooter in Bahnhofstraße verboten – noch. Könnte das die Zahl der Autos in der Siegener Innenstadt reduzieren? Politischer Beschluss soll her.
Die Zahl der E-Scooter in Siegen ist gering, steigt aber merklich. Das hat die Abteilung Straße und Verkehr dem Arbeitskreis des Verkehrsausschusses mitgeteilt. Das Ordnungsamt hatte wissen wollen, wie mit der neuen Fortbewegungsmöglichkeit in der Fußgängerzone Bahnhofstraße umgegangen werden solle.
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Nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen demnach E-Scooter in Fußgängerzonen nicht fahren, es sei denn, es wird durch ein Zusatzzeichen erlaubt. Die wenigen E-Scooter-Fahrer würden durch die Außendienstmitarbeiter mündlich verwarnt und auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Bevor die Zahl aber weiter steige soll nun politisch geklärt werden, wie langfristig damit umgegangen werden soll. E-Scooter könnten in Siegen bereits fahren – ohne die Bahnhofstraße zu nutzen, so die Abteilung Straße und Verkehr.
Anfrage zu Bereitstellung von Scootern durch Stadt und Uni
Insbesondere in Großstädten hat die Polizei mit dieser neuen Form der Mobilität Probleme. Fraglich sei für die Siegener Kreispolizeibehörde vor allem, ob man Regelungen bei Schwierigkeiten widerrufen könne, wenn die Roller einmal erlaubt worden seien.
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Der Stadt Siegen liegt überdies eine Anfrage zur Bereitstellung von E-Scootern in Kooperation mit der Universität Siegen vor. Stadt und Hochschule würden die Fahrzeuge dann zur Verfügung stellen, zulassen und warten.
Mehr E-Scooter gleich weniger Autos in der Innenstadt?
Ansgar Cziba kritisierte, dass das Bundesverkehrsministerium mit der Erlaubnis für E-Scooter den Kommen ein „Ei ins Nest“ gelegt habe – wobei er grundsätzlich dafür sei, neue Verkehre zuzulassen. Schließlich könne die neue Mobilität auch bedeuten, dass weniger Autos im Innenstadtbereich unterwegs sein könnten, dafür stellten E-Scooter eine Alternative dar. Es wäre zu klären, ob die E-Scooter auch Schritt fahren können, so Cziba.
Zunächst soll die Frage der E-Scooter in Fußgängerzonen politisch beraten werden, der Verkehrsausschuss soll dann entscheiden.
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