Mit Inkrafttreten der Zweiten Europäischen Zahlungsdiensterichtlinie soll ab 14. September Online-Bezahlen sicherer werden. So funktioniert’s.

Siegen. Online-Shopping und Online-Banking werden laut einer Mitteilung der Sparkasse Siegen noch sicherer – allerdings wird dafür die Eingabe einer zusätzlichen TAN erforderlich. Für mehr Sicherheit sorgt ab dem 14. September die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“. Auf die müssen sich alle Bank-Kunden, die ihre Karte auch zum Bezahlen im Internet nutzen, vorbereiten. Sonst funktionieren Kreditkarten und Zugänge bald nicht mehr. Was genau dabei zu tun ist und wie die Kunden vom Sicherheitsplus der neuen Richtlinie profitieren, erläutert die Sparkasse Siegen.

Was bringt die PSD2 für die Kunden?

Die neue Richtlinie bringt demnach vor allem Veränderungen und Verbesserungen im elektronischen Zahlungsverkehr und im Online-Banking mit sich. Das Bezahlen werde bequemer und sicherer. Die neuen Vorgaben gelten europaweit für Banken und Sparkassen mit Online-Konten und Zahlungskarten sowie andere Dienstleister, die Zugriff auf Zahlungsmittel haben.

Was ist neu beim Online-Shopping mit der Kreditkarte?

Ab 14. September müssen sich Kunden bei Online-Einkäufen, die sie mit ihrer Kreditkarte bezahlen, ausweisen. Ungefähr so, wie sie das jetzt schon von Überweisungen im Online-Banking kennen – hier werden bereits der Benutzername und ein Passwort für den Zugang sowie eine TAN benötigt, um die Überweisung am Ende freizugeben. So ähnlich ist es bald auch bei Kartenzahlungen im Internet – das ist aber, einmal eingerichtet, ganz komfortabel, so die Sparkasse.

Warum wird das Verfahren europaweit geändert?

Damit Betrüger selbst dann, wenn sie die Zahlen und Daten von einer Kreditkarte ergaunert haben, nicht auf illegale Shopping-Tour gehen können. Denn dafür müssten sie zusätzlich noch das Handy des Besitzers stehlen und den Fingerabdruck vortäuschen – „fast unmöglich“, schreibt die Sparkasse. Statt mit dem Finger können Zahlungen aber auch mit einem selbst gewählten Kennwort freigegeben werden.

Ist die Einrichtung der App kompliziert?

Nein. So gebe es zum Beispiel auf der Homepage der Sparkasse Siegen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten der „S-ID-Check“-App auf dem Smartphone. Es helfen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Filialen oder im Kundenservice-Center unter 0271/596-111 weiter. Die Einrichtung ist ein einmaliger Prozess, danach läuft alles über das Smartphone.

Ändert sich etwas, wenn ich mit der Kreditkarte nicht online, sondern offline an der Ladenkasse bezahle?

Nein. Hier zahlen Kunden weiterhin mit Eingabe ihrer PIN. Falls Sparkassenkunden noch eine Kreditkarte haben, bei der sie an der Kasse ihre Zahlung mit Unterschrift bestätigen, können sie diese wie gewohnt bis zum Verfallsdatum weiterverwenden. Mit der neuen Karte bekommen sie auch eine PIN, die sich wiederum in die persönliche Wunsch-PIN abändern lässt.

Ändert sich auch beim normalen Online-Banking etwas?

Ja. Kunden brauchen in Zukunft nicht mehr nur für Online-Überweisungen, sondern auch für den reinen Login ins Online-Banking eine TAN – spätestens alle 90 Tage. Am einfachsten funktioniert die TAN Eingabe per Push-Tan, ebenfalls über eine Smartphone-App.

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