Siegen. Auch der Mittäter bekommt zwei Jahre mit Bewährung vom Siegener Landgericht. Auch ein Überraschungszeuge kann mit einem „Alibi“ nicht überzeugen.
Zwei Körperverletzungen vom 22. und 26. Januar standen im Mittelpunkt eines Verfahrens, das in den vergangenen Wochen gegen zwei Nordafrikaner geführt wurde. Gestern hat die 1. Große Strafkammer des Siegener Landgerichts die Urteile gesprochen. Der 21-jährige L. bekommt wegen zwei Taten, darunter einem Angriff mit Pfefferspray, zwei Jahre auf Bewährung. Sein Nachbar auf der Anklagebank, B., (35) soll vier Jahre ins Gefängnis, weil er neben den Fäusten gleich dreimal auch sein Messer eingesetzt und eines der Opfer genötigt hat.
Dem Jüngeren ist entscheidend angerechnet worden, dass er am vorherigen Verhandlungstag noch gestanden hat und damit nach Einschätzung der Kammer den zweiten Vorfall praktisch im Alleingang aufgeklärt hat. Auch der Tatbeitrag des älteren Mannes wurde dadurch deutlich klarer, nachdem die meisten Geschädigten bei der Identifikation und Schuldzuweisung mehr als zurückhaltend gewesen waren.
Zeuge wirkt nicht glaubwürdig
Zunächst verzögerte sich das Urteil, das im Wesentlichen den Anträgen von Staatsanwalt Rainer Hoppmann entspricht, noch einmal. Ein Zeuge hat sich beim Gericht gemeldet und ist überzeugt, dem B. ein Alibi für die Tat am 26. Januar liefern zu können. Da sollten die Angeklagten am Nachmittag nach Weidenau gefahren sein, wo „ein Algerier“ einen von ihnen gesuchten Mann gesehen hatte, der angeblich in das Abhandenkommen von Drogen des B. verwickelt sein sollte. Zu dessen Bestrafung erklärte sich L. nach seinem Geständnis bereit, dem Opfer Reizgas ins Gesicht zu sprühen. B. stach dem Geschädigten danach mit seinem Messer in den Rücken.
Dies soll sich gegen 17.30 Uhr abgespielt haben. Für eben diese Zeit nun wollte der neue Zeuge dem B. ein Alibi verschaffen. Er habe den ihm aus dem Fitness-Studio bekannten B. in Weidenau am Baumarkt getroffen, als er dort Rindenmulchsäcke einladen wollte, erklärt der 79-jährige Mann. B. soll ihm geholfen haben. Auf Nachfrage der Kammer und auch des Staatsanwalts verwickelt er sich aber in diverse Ungereimtheiten, will den Namen der Bekannten „aus Datenschutzgründen“ nicht nennen und wirkt auch sonst etwas unsicher. Den Kassenbon habe er nicht mehr, antwortete der Mann auf die Frage Rainer Hoppmanns, der nach objektiven Beweisen für die Behauptungen sucht.
Wenn überhaupt, werde der Zeuge den B. wohl später getroffen haben, stellte später Richterin Elfriede Dreisbach fest, die unter anderem der Rindenmulchkauf im Januar irritiert und ist, wie auch der Rest des Gerichts, von den zuvor festgestellten Tatsachen überzeugt. Dazu gehören auch die Geschehnisse vom 21. Januar. Da waren die Angeklagten auf der Suche nach einem weiteren Mann, der in den angeblichen Drogendiebstahl verwickelt war und schlugen gemeinsam dessen Bekannten zusammen. Während L. nur handgreiflich wurde, hatte B. bereits hier das Messer im Einsatz, zusätzlich noch gegen einen Passanten, der den Vorfall beobachtete.
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