Siegen-Wittgenstein. 4150 Menschen arbeiten im Gastgewerbe, so die Gewerkschaft – und ein Teil gehe beim Trinkgeld leer aus, weil die Chefs das Geschenk einbehielten.
Das Trinkgeld gehört Kellnern und Köchen – nicht aber dem Chef: Was mit den „Extra-Euro“ passiert, mit denen sich Gäste für leckeres Essen oder guten Service bedanken, darüber entscheiden die Beschäftigten selbst, betont die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Trotzdem gehe ein Teil der 4150 Menschen, die im Kreis Siegen-Wittgenstein im Gastgewerbe arbeiten, hierbei leer aus, kritisiert die NGG.
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„Gerade in kleinen Betrieben kommt es immer wieder vor, dass der Chef die Trinkgeld-Kasse selbst verwaltet oder einen Teil vom sogenannten ‘Tip’ sogar vom Personal zurückfordert“, berichtet Isabell Mura. Die Geschäftsführerin der NGG Südwestfalen stellt klar: „Das Trinkgeld ist ein steuerfreies Geschenk, mit dem der Gast einfach Danke sagt. Von der Bedienung über Küche bis zur Rezeption und Zimmerreinigung – Betriebsräte oder die Mitarbeiter regeln selbst, wie sie die Extra-Einnahmen aufteilen.“
Angst um befristete oder Mini-Jobs
Weil alle Beschäftigten ihren Anteil am Gasterlebnis hätten, sollten auch alle bedacht werden, so die Gewerkschaft. Allerdings arbeiteten in der Branche viele Menschen nur befristet oder mit einem Minijob – und trauten sich aus Angst um ihren Arbeitsplatz nicht, gegen Trinkgeld-Tricksereien durch den Chef vorzugehen. Betroffene sollten sich daher an die Gewerkschaft wenden, rät Mura.
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Anders als etwa in Italien oder in den USA gehe es beim Trinkgeld nicht darum, fehlenden Lohn aufzubessern. Der Obolus komme „on top“ zum Einkommen dazu, kann für Köche, Kellner & Co. aber „nie einen anständigen Stundenlohn ersetzen“, so die NGG. Wieviel Trinkgeld angemessen ist, sollten Gäste je nach Situation entscheiden. „Wer mit Küche und Service zufrieden ist, darf sich mit einem Trinkgeld gerne bedanken. Mit zehn Prozent macht man nichts falsch“, so Mura.
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