Siegen-Wittgenstein. Viele Bäckerazubis haben Anspruch auf bis zu 650 Euro nachträgliche Vergütung. Allerdings sind Fristen zu wahren, teilt die Gewerkschaft NGG mit.

Ein Großteil der rund 60 Bäckerazubis im Kreis Siegen-Wittgenstein kann sich über einen Lohn-Nachschlag freuen. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin. Rückwirkend ab September 2018 sind die Ausbildungsvergütungen in der Branche gestiegen. Damit können Azubis, die bislang nicht nach Tarifvertrag bezahlt wurden, bis zu 650 Euro nachträglich bekommen.

„Doch angehende Bäcker und Fachverkäufer müssen sich beeilen: Ein Großteil der Ansprüche kann bereits Ende Juli verfallen“, heißt es in der Mitteilung. Hintergrund: Das Bundesarbeitsministerium hat die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk im Nachhinein für allgemeinverbindlich erklärt.

Bis zu 65 Euro pro Monat

„Damit hat jeder Azubi einen festen Anspruch auf die tarifliche Bezahlung – auch wenn sein Betrieb nicht tarifgebunden ist“, erklärt Isabell Mura von der NGG Südwestfalen. Die Differenz müsse der Chef dann für die letzten zehn Monate rückwirkend zahlen. Bei einem angehenden Bäcker im ersten Ausbildungsjahr könne das bis zu 65 Euro pro Monat ausmachen.

Seit September liegen nach Angaben der NGG die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk bei 565 Euro pro Monat im ersten, 670 Euro im zweiten und 800 Euro im dritten Jahr. Zum 1. September 2019 steigen die Azubi-Vergütungen erneut – auf dann 615, 700 und 820 Euro.

Die Gewerkschafterin rät jetzt allen Auszubildenden in der Region, den letzten Lohnzettel zu prüfen. Eine Nachzahlung werde fällig, wenn in den letzten zehn Monaten weniger gezahlt wurde. „Wer leer ausgegangen ist, sollte sich unbedingt an die Gewerkschaft wenden. Für Mitglieder kann die NGG das fehlende Geld einfordern – notfalls vor Gericht“, betont Isabell Mura.

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