1. „Verträge sind nur mit Unterschrift gültig.“ – Falsch. Verträge sind grundsätzlich formfrei. Sie können auch mündlich oder durch „schlüssiges Verhalten“ geschlossen werden, sagt die Verbraucherzentrale. Eine besondere Form benötigen Verträge nur, wenn das Gesetz dies ausdrücklich anordnet oder die Vertragsparteien vorab eine besondere Form vereinbaren.

2. „Der angegebene Preis ist immer bindend.“ – Falsch. Die Präsentation in Prospekten, Schaufenstern oder auf Webseiten stellt kein rechtlich verbindliches Angebot des Verkäufers dar.

3. „Im Laden gekaufte Ware kann immer umgetauscht oder zurückgegeben werden.“
– Falsch. Ein gesetzliches Recht auf Umtausch einwandfreier Ware gibt es, laut Zentrale, nicht. Räumt der Verkäufer ein solches Recht ein, ist es reine Kulanz. Die Regelung gilt nicht, wenn die Ware mangelhaft ist.

4. „Garantie und Gewährleistung sind dasselbe.“
– Falsch. Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, das gegenüber dem Verkäufer besteht, wenn die Ware mangelhaft ist. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die meist der Hersteller anbietet.

5. „Jede Kartenzahlung kann zurückgeholt werden.“ – Falsch. Bei der Bezahlung mit Girokarten und PIN oder der Kreditkarte kann die Zahlung nicht einfach so zurückgeholt werden. Es müssen Gründe angegeben werden.