Siegen. Keine Überraschungen bei Urteilsverkündung am Siegener Landgericht. Geständnisse wurden berücksichtigt. Zwei Bewährungs- und drei Haftstrafen.

Richterin Elfriede Dreisbach hat es offenbar eilig. „Eine gute Stunde“ hatte sie beim vorherigen Termin für die Urteilsverkündung avisiert. Am Montag, 6. Mai 2019, ist sie schneller. Knapp 30 Minuten dauert es, den fünf Männern, die im Oktober 2018 mit explosiven Absichten nach dem Geld Siegener Banken trachteten, ihre juristische Zukunft zu erzählen.

Nach den Absprachen und den Plädoyers gibt es keine großen Überraschungen mehr. Zwei Täter bekommen wie erwartet Bewährungsstrafen. Drei müssen irgendwann in Haft. Nicht sofort jedoch, alle Haftbefehle wurden aufgehoben.

Der aus Liebe ins Siegerland gekommene T. (30) erhält die beantragten zwei Jahre auf Bewährung für die Anmietung der Garage in Helgersdorf, in der die Täter den in den Niederlanden gestohlenen Audi unterstellen wollten. Dort im Nachbarland saßen auch die eigentlichen Hintermänner der Taten, die nach wie vor unbekannt sind.

Gasflasche aus den Niederlanden geholt

Ebenfalls, wie von Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss gefordert, gibt es 18 Monate mit Bewährung für den 24-jährigen To., der als Gefallen für seinen Freund L. eine Gasflasche aus den Niederlanden ins Siegerland gebracht hat, im Bewusstsein, dass es um eine Straftat ging. Bei ihm wird lediglich eine Beihilfe angenommen.

Die übrigen drei waren in die direkten Taten verwickelt. E. (24) hatte schon am 3. Oktober 2018 mit einem unbekannten Begleiter den Eingangsbereich der Commerzbank in Kaan-Marienborn gesprengt und dann Ende des Monats gleiches für die Deutsche Bank geplant. Das bringt ihm drei Jahre und zehn Monate. Die restlichen Männer, Z. und L., waren nur an der Vorbereitung der zweiten Tat beteiligt, müssen jeweils zwei Jahre und sechs Monate in Haft.

In allen Fällen werden die Geständnisse berücksichtigt, das vergleichsweise junge Alter der Männer, die Observation durch die Polizei beim zweiten ‚Unternehmen’, und bei E. sogar strafmindernd, dass beide Taten in relativ kurzer Zeit verübt wurden.