Siegen/Burbach. Ein Wachmann hatte über Bedrohungen von Sozialarbeitern berichtet. Problemzimmer seien eine „Erfindung des Chefs der Sozialarbeiter“.

Die Beteiligten im Burbach-Verfahren wegen Misshandlungen von Menschen im Flüchtlingsheim stehen auch in den Osterferien fast alle zur Verfügung. Weniger überraschend ist dagegen, dass auch in dieser Woche am 17. April 2019 nur kurz verhandelt wird. Der Schwächeanfall eines Verteidigers ist es diesmal, der den Verhandlungstag vorzeitig beendet.

Bevor die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach gegen 13 Uhr verkündet, dass es nicht weitergehen kann, sind zwei Zeugen komplett und einer etwa zur Hälfte vernommen worden. Wie schon vor zwei Wochen sind Polizisten geladen, die mutmaßliche Opfer vernommen haben, die derzeit nicht erreichbar sind, und Angeklagte, die aktuell keine Aussage machen möchten.

Fehlerhafte Lichtbildvorlagen

Dabei geht es zunächst noch einmal um den untergetauchten und mittlerweile zur Fahndung ausgeschriebenen Bewohner, der durch das Foto bekannt wurde, auf dem er gefesselt zu sehen ist, mit dem Fuß eines Wachmanns auf dem Kopf. Jener Polizist, der ihm die Mappe mit insgesamt 89 Wahllichtbildern vorlegte – diese allerdings nicht erstellt hat, wie er ausdrücklich betont – wird vernommen. Nach seiner Erinnerung und der vorgehaltenen schriftlichen Aussage hat der Zeuge immer von fünf beteiligten Wachleuten gesprochen. Beim Durchblättern der Mappe soll er einige Angeklagte auch als solche benannt haben, die ihn in Zusammenhang mit dem „Foto“-Vorfall im August 2014, aber auch an anderen Tagen, geschlagen oder anderweitig drangsaliert hätten. Auf Nachfrage einiger Anwälte erklärt der Polizist, dass er beim Zeugen nicht kritisch nachgefragt hat, wenn dessen Beschuldigungen im Gegensatz zu Eintragungen in den Wachbüchern standen. Auf solche Diskrepanzen sei immer nur im jeweiligen Abschlussbericht hingewiesen worden.

Gleich zwei der angeblich identifizierten Beteiligten seien in der betreffenden Nacht vom 15. August 2014 gar nicht im Dienst gewesen, betonen mehrere Anwälte und widersprechen der Verwendbarkeit der gesamten Lichtbildvorlage samt Vernehmung. Die sei in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft gewesen.

Unbehagen wegen Problemzimmer

Oberstaatsanwalt Christian Kuhli sieht die Verwertbarkeit wenig überraschend anders und merkt zudem an, dass die Stimmigkeit der Eintragungen in den Wachbüchern von der Verteidigung durchaus schon kritischer gesehen worden sei.

Zwei der von Polizeibeamten vernommenen Angeklagten hätten im Herbst 2014 ihr Unbehagen bezüglich der „Problemzimmer“ geäußert. Der bereits im Hauptverfahren vernommene Wachmann P. soll versichert haben, die Tür sei von ihm nie abgeschlossen worden. Er habe sich auch mehrfach nicht an die Anweisungen der Sozialbetreuer gehalten und einen dorthin Verbrachten früher als vorgesehen wieder herausgelassen. Die Räume seien eine Erfindung des „Chefs der Sozialarbeiter“ gewesen. Der soll gedroht haben, für die Entlassung solcher Wachleute zu sorgen, die sich weigerten, Bewohner dorthin zu bringen.

Am 24. April 2019 wird das Verfahren fortgesetzt.