Siegen. Es gibt 200 Plätze weniger als noch vor einem Jahr. Die Gruppe der zugewanderten Einwohner mit Bleiberecht und Wohnsitzauflage wird größer.

Die Stadt Siegen hat ihre Verpflichtung zur Aufnahme von Geflüchteten derzeit weitgehend erfüllt. 412 Personen, die ihr nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen wurden, leben in der Stadt, die von der Bezirksregierung errechnete „Erfüllungsquote“ liegt bei 96,82 Prozent – mit 1205 Personen hatte der Zustrom im Juli 2015 einen Höhepunkt erreicht.

Geflüchtete

Längst bedeutender ist eine andere Zahl: 1498 Einwohner, die einmal als Geflüchtete gekommen sind und nun ein Bleiberecht haben, sind der Stadt Siegen mit einer dreijährigen Wohnsitzauflage zugewiesen worden. Das sind 549 mehr, als die Quote nach dem Aufenthaltsgesetz es vorsieht. Die Menschen sind allerdings nicht neu nach Siegen gekommen. Sie waren schon da, wurden aber in der Statistik während es laufenden Asylverfahrens als Flüchtlinge geführt. Umverteilungen, um den 157,8-prozentigen Erfüllungsgrad abzusenken, wird es nicht geben. „Wir werden auf diesem hohen Niveau bleiben“, sagte Sozialdezernent André Schmidt im Sozialausschuss.

Neu zugewiesen wurden der Stadt in diesem Jahr sieben aus Syrien, Irak, Afghanistan und der Türkei geflüchtete Menschen. Durch das Jugendamt betreut werden etwa 50 unbegleitete Minderjährige. Für die Betreuung der Geflüchteten hat die Stadt vom Land im vorigen Jahr rund drei Millionen Euro erstattet bekommen.

Wohnungssuche nach anerkanntem Asylantrag

Etwa 190 Personen wohnen allerdings nach wie vor in Notunterkünften oder angemieteten Wohnungen, obwohl sie keinen Flüchtlingsstatus mehr haben und daher von der Stadt auch nicht mehr untergebracht werden müssen.

Dass die Stadt dennoch „zuständig“ ist, liegt an einer anderen Rechtsvorschrift: Sie muss Obdachlosigkeit vermeiden — und die droht, wenn die Bewohner aus den städtischen Unterkünften ausziehen müssen, obwohl sie keine neue Wohnung gefunden haben.

Reinhilde Katz (CDU) fragte nach Geflüchteten, die in ihre Herkunftsländer zurückkehren. „Das ist für jeden Flüchtlingsberater ein Thema“, antwortete der Sozialdezernent. Die Stadt hat auch eigens einen Rückkehrberater, der im Sozialausschuss über seine Arbeit berichten wird. „Für uns besonders interessant“, so Brigitte Eger-Kahleis (AfD), sei die Rückkehr von Ausreisepflichtigen, die die Stadt finanziell belasteten. Die Kosten für ihren Lebensunterhalt, bestätigte André Schmidt, werden der Stadt nicht vom Land erstattet.

Unterkünfte

Die Stadt betreibt derzeit sechs Übergangseinrichtungen, darunter die nicht belegte ehemalige Albert-Schweizer-Schule im Geisweider Wenscht. „Da stehen noch Betten drin — die könnten wir morgen schon belegen“, sagte André Schmidt. Als Notquartier aufnahmebereit bleibt die Turnhalle der ehemaligen Winchenbachschule. Geschlossen wurden die Übergangsheime in der Niederscheldener Burgschule II („Bismarckschule“) und an der Koblenzer Straße. Zusätzlich hat die Stadt etwa 70 Häuser und Wohnungen angemietet, fünf weniger als vor einem Jahr. Von den 685 Plätzen sind aktuell 487 belegt, das entspricht einer – bisher höchsten – Auslastung von 71 Prozent. Die Platzkapazität wurde innerhalb des letzten Jahres um knapp 200 heruntergefahren. Für Mieten und Bewirtschaftung gibt die Stadt in diesem Jahr rund 1,3 Millionen Euro aus

„Es gibt keine unbelegten Wohnungen“, antwortete Dezernent Schmidt auf eine Anfrage der UWG-Fraktion. Sollte der Bedarf nicht mehr bestehen, werde die Wohnung gekündigt. Sie stünden dann dem Wohnungsmarkt zur Verfügung. Das gelte jedoch nicht für Gebäude, die — wie ehemalige Schulen — nicht als regulärer Wohnraum zugelassen seien. Die UWG hatte gefragt, ob für Flüchtlinge nicht mehr benötigter angemieteter Wohnraum auch „befristet anderweitig zu nutzen“ sei, zum Beispiel für Studenten. Schmidt wies darauf hin, dass Empfänger von Sozialleistungen selbst Wohnungen mieten können.