Siegen-Wittgenstein. . Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein darf künftig nicht mehr die Holzvermarktung für Privatwaldbesitzer übernehmen. Die fühlen sich überfordert.
„Wir beraten die privaten Waldbesitzer, damit sie nicht in die Falle tappen“: Forstdirektor Manfred Gertz betont, dass man die künftigen Eigenvermarkter beraten und begleiten werde, um ihnen eine gute Marktposition zu ermöglichen. Ab Ende 2021 darf das Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr die Holzvermarktung für die privaten Eigentümer übernehmen – zuletzt hatten die Förster rund 40.000 Hektar Privat- und Kommunalwald betreut. „Wir werden uns nach und nach zurückziehen“, so Gertz.
Die Waldbesitzer hätten das „Quasi-Monopol“ des Landesbetriebs Wald und Holz dankbar genutzt, so Regionalforstamtsleiter Diethard Altrogge. Denn auch auf Abnehmerseite hätten sich marktbeherrschende Strukturen herausgebildet: „Den Säger um die Ecke gibt es nicht mehr“, die Kunden seien große Holzfabriken. Künftig fungiert das Regionalforstamt als privater Dienstleister, der beauftragt werden kann. „Wir geben dann ein Angebot ab, die Förderung vom Land wird für das günstigste bezahlt“, so Forstdirektor Klaus Münker. Bislang gebe es aber so gut wie noch keine Konkurrenz durch andere Forstbetriebe in diesem Bereich in Siegen-Wittgenstein.
Der Ministerin die Sorgen vorgetragen
„Es herrscht große Unsicherheit“, meint Forstdirektor Klaus Münker. Denn vor allem im Siegerland kämen auf die ehrenamtlich tätigen Genossenschaftsvorstände mit der Holzvermarktung und dem Ende der indirekten Förderung der Betreuung durch die Förster völlig neue und hochkomplexe Aufgaben zu.
Vertreter der Bezirksgruppe Siegen-Wittgenstein des Waldbauernverbands haben zusammen mit dem Landesvorsitzenden Dr. Philipp Freiherr Heeremann ihre Bedenken NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser vorgetragen: Durch den bürokratischen Aufwand bei den geforderten Ausschreibungen und Antragstellungen fühle man sich schlichtweg überfordert. Zudem sei in der Förderrichtlinie nicht berücksichtigt worden, welchen besonderen Leistungen und Verpflichtungen die Waldgenossenschaften unterworfen sind – bisher sei das von allen Landesregierungen entsprechend honoriert worden. Heinen-Esser bestätigte, dass der Gemeinschaftswald besonderen Charakter, das Land eine besondere Fürsorgepflicht habe.
Das Regionalforstamt fürchtet in diesem Zusammenhang auch negative Auswirkungen für den Wald selbst: In den vergangenen Jahren intensiv daran gearbeitet, dass bei Aufforstungen klimastabile Mischbestände angelegt werden. Das Konzept könnte künftig womöglich unterwandert werden.
„Wir bleiben aber hoheitlich auf der Fläche“, sagt Diethard Altrogge, „jeder kann sich weiter bei uns Rat holen.“