Weidenau. . Die Verwaltung hat Möglichkeiten zu Umgestaltung und Aufwertung der Siegufer im Weidenauer Einkaufszentrum geprüft. Gute Chancen sieht sie nicht.

Das Weidenauer Einkaufszentrum wird keine „Neuen Ufer“ bekommen. Die Verwaltung kommt in einer Vorlage, die am 10. April auf der Tagesordnung des Rats steht, zu dem Schluss, dass neben „inhaltlichen Gesichtspunkten auch fördertechnische Aspekte gegen die Maßnahme“ sprechen.

Worum geht’s?

Auf Grundlage eines Antrags der Jamaika-Parteien CDU, FDP und Grüne hatte die Verwaltung am 2. Mai 2018 den Auftrag erhalten, zu prüfen „ob und mit welchem Aufwand die Sieg beziehungsweise das Siegufer vor dem Einkaufszentrum Weidenau begehbar, erlebbar oder sichtbar gemacht werden“ könnte und ob dafür Fördermittel abrufbar seien. Die Sieg fließt hier parallel zur Weidenauer Straße bevor sie – aus Richtung Geisweid kommend – hinter der Brücke Poststraße eine Kurve nach rechts macht, wo dann nahe des Bismarckplatzes die Ferndorf mündet.

Was wäre möglich?

Eine Umgestaltung der Sieg und ihrer Ufer wäre „grundsätzlich im Bereich der Kreuzung der Straße Hauptmarkt mit der Weidenauer Straße im Norden bis zur Kreuzung der Straße „Hauptmarkt“ mit der Poststraße im Süden denkbar“, schreibt die Verwaltung – also der komplette Siegabschnitt in der Fußgängerzone. Dafür wären Flächen zwischen den Geschäftsgebäuden und der Weidenauer Straße in Anspruch zu nehmen.

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Was spricht dagegen?

Die Eigentumsverhältnisse schränken den Spielraum der Stadt ein. Zwar gehören ihr die Flächen der Sieg und die Uferbereiche, die übrigen Grundstücke aber befinden sich überwiegend in Privatbesitz. Um eine Öffnung des Siegufers etwa mittels einer Treppenanlage zu verwirklichen, wären nach Einschätzung der Verwaltung insbesondere zwei Flurstücke entscheidend: Die Fläche vor dem Kaufhaus Wagener und die Fläche vor dem Siegerland-Center. Einer der Privateigentümer habe „die grundsätzliche Bereitschaft, eine Siegufer-Offenlegung mitzutragen“, wie der Vorlage zu entnehmen ist. Der andere habe sich dagegen ausgesprochen, weil er das Areal weiterhin als temporäre Veranstaltungsfläche nutzen können möchte.

Gäbe es Fördermittel?

Nach Einschätzung der Verwaltung stünden die Chancen für Förderung schlecht, da es sich um eine so genannte Einzelmaßnahme handele. Um Aussicht auf Zuschüsse zu haben, wäre erst die Erstellung eines Integrierten Handlungskonzepts erforderlich, wie es beispielsweise der Umgestaltung der Siegener Innenstadt zugrunde liegt. Ein solches Konzept müsste ein ganzes Maßnahmenbündel beinhalten, „das den Stadtteil insgesamt städtebaulich und funktional aufwertet“, ist in der Vorlage erläutert. Das wiederum ist teuer und äußerst aufwändig.

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