Hilchenbach. . Zwei Frauen wollen in leerem Geschäft mit Flohmarkt Geld erlösen, um Mädchen Rollstuhl zu kaufen. Sie hatten die Rechnung ohne die Stadt gemacht
Die Idee klingt gut: Zwei Hilchenbacherinnen wollen mit einem Flohmarkt Geld erlösen, um damit den Kauf eines Rollstuhls einem Mädchen in der Nachbarstadt zu ermöglichen. Den Vermieter eines leer stehenden Ladenlokals in der Rothenberger Straße haben sie dafür gewonnen, ihnen den Raum für zwei Tage zur Verfügung zu stellen. Nur: Sie hatten die Rechnung ohne die Stadt gemacht.
Grünen-Fraktionschef Dr. Peter Neuhaus berichtet in Form einer Anfrage an den Bürgermeister, was er über den Vorgang erfahren hatte: Am 5. Dezember hatten die Frauen beim Ordnungsamt nachgefragt. Sie kämen zu kurzfristig, die Veranstaltung sei nicht gemeinnützig, es handele sich auch nicht um eine regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung. Das Nein wurde tags darauf in ein ausnahmsweises – und gebührenfreies — Ja umgewandelt. Das mit der Ausnahme war ernst gemeint: Für einen weiteren Flohmarkt, den sie zu Beginn dieses Jahres beantragten, bekamen die Frauen keine Genehmigung mehr.
Nicht ohne Gewerbekarte
Der Vorgang sei „sachlich und bürgerfreundlich abgewickelt“ worden, heißt es in der Antwort, die Fachbereichsleiter Jörg Heiner Stein verfasst und Stadtrat Udo Hoffmann unterschrieben hat. „Die Damen hatten weder ein Gewerbe angemeldet noch eine Reisegewerbekarte.“ Wer aber einen Markt veranstalte, müsse ein Gewerbe anmelden. Gewerbe, so heißt es weiter, sei „eine selbstständige erlaubte, auf Gewinnerzielung ausgeübte Tätigkeit für eine gewisse Dauer“. Und ein Flohmarkt? Der brauche mehr als zwei Personen, laut Kommentar zur Gewerbeordnung mindestens zwölf. Und der dürfe dann auch nicht in Geschäftsräumen stattfinden.
Dass die Ordnungsbehörde, so Dr. Peter Neuhaus, „über die Maßen strikt verfahren“ sei und „ohne alternativlos zwingenden Grund eine harmlose Privatinitiative auf dem Verwaltungsweg untersagt“ habe, lässt die Verwaltung nicht unwidersprochen stehen. Sie habe, so die Antwort, „für das einfache Anliegen nicht unerheblichen Aufwand betrieben“. Die Kommunikation sei „aus meiner Sicht vorbildlich“ gewesen. Im Ergebnis seien die Bürgerinnen nicht zufrieden gewesen. „Dies, so darf ich versichern, ist auch im Zuge der Eingriffsverwaltung leider häufig der Fall.“
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