Freudenberg. . Zwischen Freudenberg und Dirlenbach plant Energieversorger drei 230 Meter hohe Windräder in Vorrangzone. „Riesiger Eingriff ins Landschaftsbild“

Neue, belastbare Daten würden dazu führen, dass die auf dem Kuhlenberg geplanten Windräder nicht genehmigungspflichtig seien, kündigte Gerhard Bottenberg, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde an. Der Energieversorger EnBW plant auf der Erhebung, etwa auf halbem Wege zwischen Freudenberg und Dirlenbach, drei 230 Meter hohe Windkraftanlagen zu errichten, die im dritten Quartal 2019 in Betrieb genommen werden sollen. Bei dem Gelände handelt es sich um eine von der Stadt Freudenberg ausgewiesene Vorrangzone.

„Das Haselhuhn spielt eine wichtige Rolle“, sagte Bottenberg, der Lebensraum der Tiere in dem fraglichen Gebiet sei mit moderner Technik kartiert worden. Er kritisierte, dass EnBW eigene Begrifflichkeiten und Bewertungskriterien beim Tierschutz verwende, „das ist nicht akzeptabel.“ Auch gehe das Unternehmen mit Naturschützern sehr arrogant um.

Auch Jochen Niemand, Landesgemeinschaft Naturschutz (LNU) Siegen-Wittgenstein kritisierte EnBW: Das Unternehmen verfolge ein Sankt-Florians-Prinzip. In Baden-Württemberg könne es seine Windräder nicht bauen, „die Leute laufen Sturm dagegen“, also gehe man woanders hin.

Enormer Eingriff ins Landschaftsbild

Grundsätzlich handle es sich um einen derartigen Eingriff ins Landschaftsbild, dass das mit einer Ersatzzahlung kaum kompensiert werden könne, meinte Dieter Tröps vom Heimatbund: „Das Stadtbild von Freudenberg ist ein internationales Baudenkmal, das nur erhalten werden kann, wenn man diese 230 Meter hohen Windräder dort nicht aufbaut.“ Die Ersatzgeldzahlung sei nicht als Kompensation gedacht, mit der Eingriff wiedergutgemacht werden solle, so Volker Bätzel, Amt für Natur und Landschaft. EnBW hat beantragt, das Vorhaben von den Verboten des Landschaftsschutzes zu befreien. Aus Sicht des Energieversorgers sind Errichtung und betrieb der Windräder mit dem Umweltschutz vereinbar.

Dezernent Arno Wied bat um Tempo bei den neuen Daten: Planung und Genehmigungsverfahren der drei Windräder bezögen sich auf eine im Flächennutzungsplan rechtskräftig dargestellte Wind-Vorrangzone. „Es ist wichtig, dass Sie diese neuen Erkenntnisse zur Verfügung stellen, damit sie geprüft werden können.“ Darum bat auch Volker Bätzel: „Wir müssen gegenüber der Genehmigungsbehörde eine Stellungnahme abgeben – wenn wir die neuen Daten nicht haben, sind wir im Moment blockiert.“ Innerhalb der Kreisverwaltung sind verschiedene Behörden tätig. Genehmigungsfähig ist in diesem Fall die Immissionsschutzbehörde, die andere Beteiligte – wie die Untere Naturschutzbehörde – um Stellungnahmen bittet.