Buschhütten. . Razzia beim Hundehändler liegt fast drei Jahre zurück. Landgericht Hagen prüft Eröffnung des Hauptverfahrens – wenn, dann frühestens ab Oktober.
Der Prozess gegen einen Hundehändler aus Buschhütten und sieben Mitangeschuldigte könnte im Herbst beginnen. Mögliche Termine ab Oktober werden derzeit ausgelotet. Die 4. große Strafkammer des Landgerichts Hagen prüfe, „ob und in welchem Umfang man das Verfahren eröffnen kann“, sagte Bernhard Kuchler, Pressesprecher des Gerichts, dieser Zeitung auf Anfrage.
Hagen ist Schauplatz, weil die dortige Polizei die Ermittlungen führt; dort wohnt einer der Angeklagten, der den Kreuztaler ebenfalls belastet: Er soll seinen Kunden kranke Tiere verkauft haben, die er nicht selbst gezüchtet, sondern aus Osteuropa importiert habe. Seit der Razzia im Dezember 2016, bei der 105 Hunde beschlagnahmt und der Züchter, seine Ehefrau und seine Tochter verhaftet wurden, sind dann fast drei Jahre vergangen.
Die Razzia
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14. Dezember 2016: Nach der Razzia macht der Hundehändler aus Kreuztal Behörden und Justiz seinerseits Vorwürfe. Sie hätten „die angeblich leidenden Hunde einfach ihrem Schicksal überlassen “. Ein Welpe sei bis dahin „mit viel Liebe alle zwei Stunden Tag und Nacht aus einer Babyflasche gefüttert“ worden. „Dieser Welpe hätte niemals sterben müssen.“ Der Hundehändler beruft sich darauf, dass sein Betrieb keineswegs nur für 30 Tiere genehmigt gewesen sei – das Siegener Veterinäramt habe „unzweifelhaft“ 130 Tiere geduldet; der Betrieb habe sämtliche Kontrollen „ohne besonderen Befund“ bestanden. Auch am Tag der Razzia habe der Amtstierarzt „90 Prozent“ der Hunde einen guten Zustand bescheinigt.
Was seitdem geschah
Insgesamt acht Personen klagt die Staatsanwaltschaft Hagen am 9. März 2017 wegen „banden- und gewerbsmäßigen Betrugs“ beim Handel mit Hunden an.
Am 12. April 2017 wird der Hundehändler als letzter aus der Untersuchungshaft entlassen.
Am 18. März 2018 beantragt der Hauptangeschuldigte, drei Richter der 4. großen Strafkammer als befangen abzulehnen, unter anderem wegen „Prozessverschleppung“. Dieser Antrag wird zurückgewiesen: Die Kammer weist auf die Belastung durch vorrangig zu bearbeitende „Haftsachen“ – also Verfahren, bei denen Beteiligte in Untersuchungshaft sitzen – hin. Dagegen legte der Kreuztaler Beschwerde ein: Es sei keine Straftat, Hunde mit Gewinn zu verkaufen. „Selbst wenn der BF (selbst gewählte Abkürzung für „Beschwerdeführer“, d.Red.) eine Plastiktüte mit osteuropäischen Milbenfürzen für € 1.000.000,-- verkaufen würde, ist das nach geltendem EU-Recht niemals eine Straftat.“ Es dürfe auch keine juristischen Konsequenzen haben, einen Hund zu kaufen und ihn als selbst gezüchteten Hund weiterzuverkaufen, „weil so etwas im internationalen Warenverkehr üblich ist. Jedem Richter, dessen Verstand und Gewissen wenigstens noch halbwegs funktioniert, ist bekannt, dass ein Wiener Schnitzel nicht aus Wien kommen muss.“
Am 4. April 2018 erstattete der Hauptangeschuldigte Strafanzeige gegen zwei Kriminalbeamte, zwei Staatsanwälte und einen Richter, unter anderem wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“, „Amtsmissbrauchs“ und „Verfolgung Unschuldiger“. Die Staatsanwaltschaft Hagen erwidert, dass „keine zureichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat bestehen“.
Der Buschhüttener reagiert darauf im Juni 2018 mit einer weiteren Strafanzeige, unter anderem wegen „Strafvereitelung im Amt“: „Ich verspreche Ihnen, dass es Ihnen nicht gelingen wird, das Verfahren so lange hinauszuzögern, bis alle gestohlenen Zuchthunde verstorben sind. Denn die Eltern der meisten Welpen, die wir verkauft haben und bei denen uns durch die Anklageschrift unterstellt wird, dass diese Hunde nicht von uns gezogen worden sind, leben auch noch in 3 ½ Jahren.“
Im Juli 2018 lässt die Staatsanwaltschaft Hagen wissen, dass sie nicht weiter ermitteln werde, worauf der Kreuztaler den Hagener Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwältin am Oberlandesgericht Hamm unter anderem wegen „Amtsmissbrauchs“ anzeigt.
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