Burbach/Siegen. Die Kreisverwaltung antwortet auf Grünen-Anfrage: Der Flughafen im Dreiländereck hat die Vorgaben zu Defizit-Begrenzung bisher erfüllt.
Der Siegerland-Flughafen hält den vom Kreistag vorgegeben Einsparkurs. Das ist die Botschaft der Antwort, die die Kreisverwaltung auf eine Anfrage der Grünen dem Kreisausschuss zu seiner Sitzung am Freitag, 15. Februar, 16 Uhr im Kreishaus vorlegt.
Konkret wissen wollen die Grünen, ob die jährlich 400.000 Euro Finanzierungsbeitrag, den Wirtschaft und Kommunen zugesagt haben, vertraglich abgesichert sind, und welche ankündigten Einsparmaßnahmen bereits erreicht wurden. Es sei „vertraglich gesichert“, so die Antwort, dass der Förderverein Siegerland Flughafen Dreiländereck den zugesagten Betrag „verbindlich über zunächst fünf Jahre (...) insgesamt in der zugesagten Höhe“ bereitstellt. Personalkosten seien bereits 2018 gesenkt worden, also ein Jahr früher als geplant. Bereits zum 1. Oktober 2018 seien die Unterstellentgelte für Luftfahrzeuge erhöht worden. Mehreinnahmen werden außerdem aus Nutzungsentgelten für die Brandsimulationsanlage erwirtschaftet.
Alternative wäre Stilllegung gewesen
Im März 2017 hatte der Kreistag der Verwaltung ein Jahr Zeit gegeben, die Finanzierung des Flughafens so zu verändern, dass der Zuschuss des Kreises auf etwa eine Million Euro jährlich begrenzt wird – bis dahin betrug der Kreisbeitrag 1,7 Millionen Euro, die sich auf das Defizit der Flughafen GmbH (1,1 Millionen) und den Beitrag zum Flughafen-Zweckverband (600.000 Euro) verteilten. Im März 2018 bescheinigte der Kreistag dem Landrat, dass die beschlossenen Vorgaben „weitgehend erreicht“ seien. Das Szenario, den Flughafen zu schließen, was weitere Belastungen von 38 Millionen Euro ausgelöst hätte, wurde nicht weiter verfolgt. Konkret sah der 2018 vom Kreistag beschlossene Plan vor, einen zusätzlichen Deckungsbeitrag von 650.000 Euro bis 2025 zu erreichen
400.000 Euro jährlich von Wirtschaft und Kommunen,
Kostenoptimierung durch verkürzte Betriebszeiten und Ausrichtung des Luftsicherheitskonzeptes nur noch auf Geschäftsreiseverkehr und Luftfracht: 24.000 Euro (2019) bis 210.000 Euro (2024) pro Jahr.
Ertragssteigerung im Bereich der Brandübungsanlage, der Entgelte für die Unterstellung von Luftfahrzeugen und der Landeentgelte: jährlich bis zu 40.000 Euro.
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