Siegen/Burbach. . Ein Wachmann gibt zu, die Misshandlung von Flüchtlingen fotografiert zu haben und benennt einen Ex-Kollegen als Mittäter.

Es kommt Bewegung in den Burbach-Prozess. Gleich sieben Angeklagte haben am Mittwoch, 6. Februar, angekündigt, ab nächster Woche für Einlassungen zur Verfügung zu stehen. Eine weitere Frau will gleichfalls aussagen, allerdings später.

Wie schwierig es allgemein mit den Erinnerungen der Angeklagten ist, wird an diesem Mittwoch noch einmal überdeutlich. Die Vernehmung des Wachmanns P. geht weiter und bringt Oberstaatsanwalt Christian Kuhli mehr als einmal dazu, die Stimme deutlich zu erheben. „Hören Sie doch auf mit dem Unsinn“, erregt sich der Anklagevertreter, nachdem sein Gegenüber wiederholt seinen Erinnerungsstand mit „Kann sein“ umschrieben hat.

Tatsächlich geht es unter anderem um jene beiden Vorfälle, die den gesamten Burbach-Vorgang überhaupt angestoßen haben: das Video mit dem Bewohner, der fleht, nicht weiter geschlagen zu werden, und gezwungen wird, sich in das eigene Erbrochene zu legen, sowie das Foto vom August 2014, das einen weiteren Flüchtling auf dem Boden des Problemzimmers zeigt, mit dem Fuß eines Sicherheitsmannes im Nacken.

Bewohner stürzt bewusstlos zu Boden

Da soll der Betroffene zunächst eine Flasche aus dem Zimmerfenster geworfen und dadurch die Wachleute auf sich aufmerksam gemacht haben. Daran erinnert sich P. nicht, wohl aber daran, dass der Mann aggressiv geworden sei. Er selbst und ein weiterer Kollege hätten nicht geschlagen oder getreten, ein dritter Beschuldigter aber schon. „Mit Händen und Füßen“, schränkt P. dann wiederum ein und will nicht gesehen haben, wie jener Kollege K. einen Schlagstock oder in anderen Fällen Pfefferspray eingesetzt habe.

Jedenfalls sei der Bewohner nach weiteren Attacken bewusstlos auf den Boden gefallen. K. sei hinten auf dem Foto zu sehen, wie er die Beine des Mannes fixiere, der Wachmann H. sei der mit dem Fuß auf dem Opfer. „Ich habe das Foto gemacht.“ Warum, könne er heute nicht mehr sagen. Jedenfalls sei es „eine Scheißaktion“ gewesen. Bei der Polizei hatte er im Oktober 2014 noch behauptet, das Bild später von H. geschickt bekommen zu haben. Das sei eine Lüge gewesen, gibt P. zu.

„Problemzimmer“ nie abgeschafft

Richterin Elfriede Dreisbach liest einen Eintrag auf dem Sozialbetreuerbuch vor. Da beklagt einer der Betreuer, dass die Wachleute kaum noch Rücksprache mit ihm oder seinen Kollegen halten und merkt an, dass es doch eigentlich gar keine Problemzimmer mehr gebe. P. erinnert sich nicht, wann der Einrichtungsleiter die Zimmer abgeschafft hat: „Aber unter der Hand bestanden sie die ganze Zeit weiter.“

Dann wird das Video gezeigt, in dem Wachmänner von hinten zu sehen sind, die dem am Boden hockenden Opfer zurufen, dass er als Christ bei Schlägen auch die andere Wange hinzuhalten habe. P. wird gefragt, ob er die Stimmen identifizieren kann. P. beruft sich auf sein schlechtes Namensgedächtnis, will die Ex-Kollegen aber am Aussehen erkennen können. Das Gericht fällt noch keine Entscheidung über den weiteren Gang des Verfahrens. Zunächst sollen jene Angeklagte zu Wort kommen, denen nur wenige Taten vorgeworfen werden. „Dann könnten wir da schnell zu einem Urteil kommen“, hofft Elfriede Dreisbach.