Burbach. . Weil an der Landesgrenze zwischen Rheinland-Pfalz und NRW erneut ein Wolf fotografiert worden ist, prüft das Umweltministerium Maßnahmen.
Die Rückkehr des Wolfs nach Nordrhein-Westfalen könnte nun auch im Siegerland spürbar werden. Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalens prüft derzeit eine Ausweitung der Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Herdentieren, wie es auf Anfrage dieser Redaktion bestätigte.
Hintergrund ist, dass im rheinland-pfälzischen Emmerzhausen zum wiederholten Male ein Wolf – genauer wohl: eine Wölfin – identifiziert werden konnte. Allem Anschein nach ist das Tier unweit der nordrhein-westfälischen Landesgrenze bei Burbach und Neunkirchen standorttreu geworden. Der letzte Nachweis dafür fehlt zwar noch, doch das Gebiet ist bereits als Präventionsgebiet (Wolfverdachtsgebiet) ausgewiesen. Es wird von einer Pufferzone umgeben. Eben jene soll nun vergrößert werden.
Förderung von Elektrozäunen
Sobald ein Gebiet als Wolfsgebiet, Wolfsverdachtsgebiet oder als Pufferzone ausgewiesen ist, werden Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune zu 80 Prozent finanziell gefördert. Der durch gerissene Tiere entstandene Schaden wird bundesweit unabhängig des Status zu 100 Prozent ersetzt. Ausnahme: Wer in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet wohnt, der ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Nach Ablauf dieser zwölf Monate könnte das Recht auf Entschädigung verwirkt sein.
Die Existenz eines Wolfs im Gebiet bei Emmerzhausen wurde erstmals im Mai vergangenen Jahres entdeckt. Weitere (Foto-)Nachweise gelangen im August und Dezember. Ein DNS-Nachweis gelang bislang ebenfalls. Um ein Gebiet als Wolfsgebiet auszeichnen zu können, müssten im Abstand von sechs Monaten zwei DNS-Nachweise erfolgen zum Beispiel durch Speichelreste an gerissenen Tieren. Da diese Art der Beweisführung aber recht kompliziert ist, wurde in NRW die Begrifflichkeit des Wolfsverdachtsgebiets eingeführt, die mit den gleichen Fördermaßnahmen verbunden ist.
Anfang Januar hatte es in Attendorn im Kreis Olpe einen Wolfs-Verdachtsfall gegeben, als ein gerissenes Reh aufgefunden wurde und die Beteiligung eines Wolfs nicht ausgeschlossen, aber auch nicht nachgewiesen werden konnte.