Siegen. . Beim Stadtfest am 1. September können die Geschäfte voraussichtlich öffnen. Es wäre die erste Sonntagsöffnung im Zentrum seit 2016.
In der Stadt Siegen soll es 2019 wieder zwei verkaufsoffene Sonntage geben. Außer beim Bürgerfest in Geisweid am 13. Oktober sollen die Geschäfte beim Siegener Stadtfest am 1. September öffnen dürfen. Das schlägt die Verwaltung in einer Vorlage vor, mit der sich die politischen Gremien ab Donnerstag, 14. Februar, – beginnend mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften – beschäftigen.
Zuletzt ...
gab es in Siegen-Mitte am 4. September 2016 einen verkaufsoffenen Sonntag, anlässlich des Siegener Uferfestes. 2017 erließ die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg auf Antrag der Gewerkschaft Verdi kurz vor dem Stadtfestsonntag am 18. Juni eine einstweilige Anordnung gegen die Ladenöffnung.
2018 versuchte die Stadt erst gar nicht, den verkaufsoffenen Sonntag zum Stadtfest vom 31. August bis 2. September durchzubekommen. Geisweid blieb damit der einzige Marktbezirk, der in jedem Jahr zum Zuge kam: Weil auf allen Ebenen Einigkeit herrschte, dass das dortige Bürgerfest auch für sich genommen eine solche Anziehungskraft hat, dass die offenen Läden lediglich eine Zugabe seien – aber nicht die Hauptattraktion.
Mittlerweile ...
greift eine Änderung des nordrhein-westfälischen Ladenöffnungsgesetzes. Darin, so die Verwaltung in der Vorlage, „sind die Sachgründe neu gefasst, die vorliegen müssen, damit eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen zugelassen werden kann“. Erforderlich sei, dass „es hierfür einen rechtfertigenden Sachgrund gibt und die Ausnahmen für die Öffentlichkeit weiterhin klar erkennbar bleiben“.
Sozialpartner ohne rechtliche Bedenken
Es sei „festzustellen, dass keiner der Sozialpartner Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der verkaufsoffenen Sonntage geäußert hat“, wie die Verwaltung in der Vorlage mitteilt.
Das Dekanat Siegen, der evangelische Kirchenkreis Siegen und die Verdi sprechen sich aus grundsätzlichen Erwägungen dennoch gegen die Ladenöffnung aus.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Siegen, der Handelsverband Südwestfalen und die städtische Abteilung Wirtschaftsförderung und Liegenschaften sprechen sich hingegen – ebenfalls aus grundsätzlichen Erwägungen – dafür aus.
Ein bloßes „Umsatzinteresse des örtlichen Handels“ genüge nicht, da dieses an jedem beliebigen Sonntag vorliegen könne. Vielmehr müsse ein „übergeordnetes öffentliches Interesse“ bestehen. Laut derzeitiger Gesetzeslage sei dies insbesondere gegeben „wenn die Öffnung in Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt“.
Aktuell ...
geht die Verwaltung für das Stadtfest vom 30. August bis 1. September von ähnlichen Dimensionen wie 2018 aus. Veranstaltungsraum wird die gesamte Innenstadt auf 20.000 Quadratmetern Fläche, die fünf Bühnen und mehr als 60 Aktions-, Gastro- und Verkaufsstände werden weitere 5000 Quadratmeter einnehmen. An drei Tagen kamen 2018 rund 70.000 Besucher, 15.000 davon allein am Sonntag; und da an diesem die Läden geschlossen blieben, habe sich das Fest als solches als ausreichend zugkräftig erwiesen.
Die zusätzliche Verkaufsöffnung, argumentiert die Verwaltung, könne „hier allenfalls verstärkend wirken“. Das Stadtfest sei „die mit Abstand größte und besucherstärkste Veranstaltung in Siegen. Hinsichtlich Flächenausdehnung, Programmausrichtung und Anziehungskraft gibt es in Siegen und auch in der Region nichts Vergleichbares.“
Wie immer ...
zeichnen sich bezüglich des Geisweider Terminwunsches keine Probleme ab. Aus dem Marktbezirk Eiserfeld liegt bisher kein Antrag vor. Auch aus Weidenau nicht: Unabhängig von den vormals noch schärferen gesetzlichen Vorgaben war das Problem dort in den vergangenen Jahren allerdings vor allem, dass die konkurrierenden Werbegemeinschaften sich nicht auf einen gemeinsamen Termin für einen verkaufsoffenen Sonntag hatten einigen können.