Siegen. . Das Ablehnungsgesuch richtet sich gegen die Vorsitzende Elfriede Dreisbach. Die Anwälte bemängeln die Neubesetzung mit einer Ersatzschöffin.
Die gute Nachricht: Beim ersten Verhandlungstag in Sachen Burbach im neuen Jahr gibt es weder Krankmeldungen noch andere Entschuldigungen. Alle wichtigen Beteiligten sind gekommen.
Die schlechte Nachricht: Es wird wieder nicht zur Sache verhandelt. Dafür muss die Kammer bis zum 16. Januar über einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach entscheiden.
Nach wie vor bemängeln einige Verteidiger die Neubesetzung des Gerichts mit einem Ersatzschöffen. Die von der Kammer Ende Dezember verteilten Unterlagen reichen ihnen nicht aus, um das ordnungsgemäße Nachrücken nachvollziehen zu können. Anwalt Oliver Guski verlangt die Einsicht in weitere Unterlagen, Gesprächsvermerke, zweifelt die Vollständigkeit der überreichten Akten an. Kollege Daniel Walker sieht seinen Mandanten benachteiligt, weil die Vorsitzende stets nur ein Attest des Arztes über den Gesundheitszustand der ursprünglichen Schöffin erwähnt habe, während es tatsächlich drei gebe. Ausschließlich das zuletzt beim Gericht eingegangene sei allen Anwälten zugestellt worden, während er selbst und ein weiterer Kollege noch ein zweites Fax bekommen hätten. Das wiederum greift Guski wieder auf und sieht in dieser „selektiven“ Versorgung der Anwälte einen Anlass zur Sorge, Dreisbach könne bestimmte Prozessbeteiligte bevorzugen.
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Walker wiederum wundert sich, dass die erkrankte Frau am Tag vor Eingang der Atteste über schwere Beschwerden geklagt und der Geschäftsstelle des Landgerichtes einen Verdacht auf Borreliose eröffnet habe. Davon stehe nichts in den Attesten. Beide Anwälte verlangen einmal mehr ein Gutachten des Amtsarztes. Das Gericht könne nicht nachweisen, den Sachverhalt objektiv geprüft und den neuen Schöffen nach den Regeln eingesetzt zu haben. Damit sei das Recht auf den gesetzlichen Richter des jeweiligen Mandanten verletzt.
Einige weitere Verteidiger schließen sich den Anträgen an. Richterin Dreisbach verteidigt ihre Entscheidung und wird darin von Oberstaatsanwalt Christian Kuhli gestützt. „Jeder konnte sehen, dass sie an Krücken ging und die Frau sich förmlich auf die Richterbank geschleppt hat“, betont er bezüglich der erkrankten Schöffin. Deren Zustand in Zweifel zu ziehen, sei absurd. Er hält die Besetzung der Kammer für einwandfrei.
Guski stellt nach einer Pause den schon länger erwarteten Befangenheitsantrag, allein gegen die Vorsitzende. Aus den Unterlagen und ihren Ausführungen gehe hervor, dass sie ihre jeweiligen Entscheidungen allein und ohne Rücksprache mit den Kollegen getroffen habe. Eine Handvoll Anwälte schließt sich an.
Erklärung der Vorsitzenden verlesen
Elfriede Dreisbach unterbricht erneut und kündigt eine dienstliche Erklärung an sowie die Namen der Beteiligten bei der Entscheidung über ihre Befangenheit. Nach der Pause trägt ihre Kollegin Richterin Bettina Scholtis beides vor. Sie habe nur das eine Attest an alle Beteiligten verschickt, weil ihre Entscheidung über die Schöffin allein darauf beruhte, lässt Dreisbach verlesen. Das andere sei zwei Verteidigern zugegangen, weil die einen ausdrücklichen Antrag gestellt hätten. Zu keinem Zeitpunkt sei es ihr darum gegangen, einen Beteiligten zu benachteiligen oder die Verteidigung einzuschränken.
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