Siegen. . Um Kunden in besonderen Notsituationen schnell zu helfen, bieten Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall Barzahlungen an.
Um Kunden in besonderen Notsituationen schnell zu helfen, bieten Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall Barzahlungen an. Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase nutzen auch die Agentur für Arbeit Siegen und die beiden Jobcenter der Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe ab dem 7. Januar hierfür ein neues Verfahren: Mit einem neutral gehaltenen Zahlschein können Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, an den Kassen der beteiligten Einzelhändler eine festgelegte Summe bar ausgezahlt bekommen.
Bisher erhielten Kunden im Notfall einen Scheck oder das Bargeld an einem Kassenautomaten in den Räumlichkeiten der Behörden. Diese Automaten wurden nun abgeschaltet, weil sie veraltet und technisch nicht mehr zuverlässig sind.
Im Einzelhandel einlösen
Generell gilt: Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II wird auch weiterhin auf das Konto überwiesen. Barauszahlungen betreffen wenige Kunden und machen nur einen geringen Teil der Gesamtauszahlungen aus. Für die meisten Kunden ändert sich nichts.
Der Zahlschein kann bei den Einzelhändlern Rewe, real, Rossmann, Penny, dm und Dr. Eckert eingelöst werden. Durch das neue Verfahren erhöht sich die Zahl der Auszahlstellen deutlich. Damit werden Kundinnen und Kunden auch Fahrwege in die nächste Dienststelle mit Kassenautomat erspart. Eine Kaufverpflichtung besteht nicht.
Mit dem Zahlscheinverfahren bieten die Arbeitsagentur und die Jobcenter eine diskriminierungsfreie Barzahlung an. Der Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf die Behörde zu. Das eingesetzte Verfahren barzahlen.de wird auch von anderen Unternehmen genutzt.
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