Burbach. . Der Vortrag von Jens Murken vom Landeskirchlichen Archiv Bielefeld befasste sich mit der Geschichte und Zukunft des 200-jährigen Kirchenkreises.
In der alten Burbacher Kirche auf dem Römerfelsen, errichtet 1774 bis 1776 , versammelten sich bereits seit Jahren die Gläubigen zum Gottesdienst, als 1818 der Kirchenkreis Siegen entstand. Zu eben dieser „Diöcese“ Siegen gehörten außer der Burbacher Kirchengemeinde die zwölf weiteren Kirchengemeinden Siegen, Rödgen und Wilnsdorf, Netphen, Müsen, Holzklau, Hilchenbach, Freudenberg, Fischbach, Ferndorf, Dresselndorf, Krombach und Neunkirchen. Dr. Jens Murken vom Landeskirchlichen Archiv in Bielefeld sprach jetzt in Burbach über Geschichte und Zukunft des Kirchenkreises.
Die Vorgeschichte des heutigen Kirchenkreises Siegen begann im späten 16. Jahrhundert, als der Landesherr die reformierte Lehre und Kirchenverfassung einführte. Der preußische König Friedrich Wilhelm III. war als oberster Bischof für die Kirchen und auch deren innere Angelegenheiten zuständig. Mit der Anbindung des Kreises Siegen an die neue Provinz Westfalen zum 1. Juni 1817 unterstellte man auch die Geistlichkeit dem Konsistorium in Münster und der westfälischen Regierung in Arnsberg. Mit den Kirchenkreisen einher ging eine neue Synodal-Ordnung. Die 16 Siegerländer Pfarrer, die sich am 23./24. Februar 1818 zur Kreissynode versammelt hatten, erklärten sich mit der Vorlage einverstanden. Dazu gehörte auch, dass der Superintendent auf Lebenszeit vom König ernannt wurde. Nach dem Urteil des ehemaligen Siegener Pfarrers und Synodalassessors Dr. h.c. Ulrich Weiß, so Murken, habe durch die neue Verfassung die 1822 in Freudenberg anfänglich entstandene Erweckung einen schweren Weg vor sich gehabt, und das neu entstehende „geistliche Leben“ sei niedergehalten worden.
Bekenntnis zum NS-Staat
Zu Beginn der NS-Zeit wendeten sich die Siegerländer Gemeinden zwar gegen die bischöfliche Neuordnung des deutschen Kirchenwesens, bekannten sich aber klar zu dem „neuen“ Staat.
Die heute geltende Ordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen wurde 1953 in Kraft gesetzt. Seit Mitte der 1960er Jahre entwickelten sich kirchliche Dienste und Einrichtungen, die über die Zuständigkeit einzelner Kirchengemeinden hinauswuchsen. Von besonderer Bedeutung sollte sich das Finanzausgleichsgesetz von 1968/69 erweisen. Seither sind alle Kirchenkreise unabhängig von ihrem Steueraufkommen finanziell gleichgestellt. In dieser Zeit richtete man hauptamtliche Superintendentenstellen ein und schuf Kreiskirchenämter, so 1970 in Siegen. 1981 erfolgte der Umzug des Kreiskirchenamtes in das umgebaute Kinderheim in der Burgstraße. In dem „Haus der Kirche“ fanden auch die Referate des Kirchenkreises Platz. In Folge der landeskirchlichen Reformvorlage „Kirche mit Zukunft“ des Jahrs 2000 bildeten die Kirchenkreise Siegen und Wittgenstein den Gestaltungsraum XI. In 2001 wurden die beiden Kreiskirchenämter zusammengelegt.
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